Pfändung Vater zahlt von fremden Konto?

3 Antworten

Wenn seine Freundin ihm das leiht!?!?

Und wenn sie ihm das leiht, dann kann sie das aufgrund der Pfändung nicht auf sein Konto überweisen, dann hat er keinen Zugriff drauf und kann es nicht überweisen.

Sorry, sei doch zunächst einmal froh, dass ihr nun das Geld bekommen habt.

Und woher hat der Vater die Kontodaten von eurem Sohn? Die müsst ihr ihm ja irgendwann mal gegeben haben.

Und wenn Vater Geld auf das Konto von Sohn überweisen will, verwendet er diese Kontodaten halt.

Und Kontodaten unterliegen nicht der Geheimhaltung, man geht mit diesen vorsichtig um, klar, aber man darf diese für Bankgeschäfte verwenden.

Und ob der Vater sein Konto/das Konto seiner Freundin missbräuchlich nutzt, vermutest Du, geht dich aber zunächst einmal gar nichts an.


kleo7777 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 17:20

Ja in der Regel könnte man froh sein Richtig !!! ABER …. Du verstehst da etwas falsch … der kindesvater hat eine. Unterhaltspfändung auf dem Konto heißt das Geld wird eingezogen und an MICH überwiesen …. Er hat aber Die Rückstände auf das Konto meines Volljährigen Sohnes Überwiesen dieser hat GAR NIX damit zu tun …. Auch ist der Unterhalt ja nicht für ihn er ist volljährig …. Wir reden hier von Unterhaltszahlung welche für minderjährige Geschwister ist …. Warum der Vater die Bankdaten hat weil er eigentlich ebenfalls noch für das volljährige Kind ( welcher in der Ausbildung ist ) Unterhalt zahlen muss welche er aber nicht macht … das sind leider 2 verschiedene paar Schuhe …. Denn ich pfände für die minderjährigen Kinder …. Das volljährige Kind ( welches übrigens auch nicht mehr zuhause wohnt ) für sich selber ….. ob er das Konto missbräuchlich verwendet ist eine Vermutung denn bei der Summe an Schulden wir sprechen von 59.000 Euro wird es kritisch …. Die Frage ob der Vater mal eben so an eine uns fremde Person die Bankdaten weitergeben darf finde ich schon berechtigt ….denn rechtlich gesehen hat mein volljähriges Kind jetzt Geld auf seinem Konto welches ihm nicht gehört von einer fremden Person !

Also in der Theorie ist erstmal egal, von welchem Konto das Geld kommt wenn er "beweisen" kann dass er das Geld bezahlt hat und nachvollziehbar ist für was das Geld ist. Allerdings ist das ein wenig fragwürdig. Wenn es eh nicht an das "richtige" Kind ging bzw. nicht an dich als Empfangsberechtigte Person, ist die Schuld theoretisch auch nicht beglichen, also bleibt bei der Pfändung alles beim alten und die würde entsprechend weiter bearbeitet.
Bist du mit einem Anwalt in Kontakt?


kleo7777 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 15:48

Erst mal Danke für die Antwort ! Ja fragwürdig habe ich ebenfalls gedacht … in dem Verwendungszweck steht einfach nur : Unterhalt Kinder !!!! Anwalt ja habe ich einen aber da der etwas unfähig ist habe ich auch die Pfändung alleine beantragt …. Was mich wirklich stört an der Sache ist folgend : ich als Mutter pfände ja für die minderjährigen Kinder …. Gut dies hat er jetzt bezahlt von einem fremden Konto auf das Konto seines erwachsenen Sohnes …. Ich weiß aber das ihn noch eine große Pfändung erwartet und werde das Gefühl nicht los das er wirklich sein Geld sprich Lohn auf das Konto seiner Freundin eingehen lässt um der großen Pfändung aus dem Weg zu gehen !!! Achsoo und Durfte er einfach mal eben einer wildfremden Person die Bankdaten des volljährigen Sohnes geben den Sohnemann ist ganz schön stinkig da er ja gar nix damit zu tun hat

orgel  03.10.2022, 16:26
@kleo7777
Ich weiß aber das ihn noch eine große Pfändung erwartet und werde das Gefühl nicht los das er wirklich sein Geld sprich Lohn auf das Konto seiner Freundin eingehen lässt um der großen Pfändung aus dem Weg zu gehen

Dann pfände doch direkt das Gehalt beim Arbeitgeber,… Oder der andere Gläubiger macht das so, dann ist es egal, auf welches Konto er sich das auszahlen lässt.

kleo7777 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 16:28
@orgel

Die große Pfändung ist meine Volljähriger Sohn da sprechen wir von titulierten 59.000 Euro !! Er hat beides gepfändet Konto und Lohn

Schuldbefreiend ist nur die Zahlung des ausstehenden Betrags an Dich (direkt oder im Rahmen der Pfändung). Erfolgt die Zahlung an Dritte (z.B. Deinen Sohn), ist das nicht schuldbefreiend. Von welchem Konto aus die Überweisung stattfindet, spielt da keine Rolle.

Dein Sohn kann sich daher nun über ein Geldgeschenk des Vaters freuen und ihm danken. Die Pfändung bleibt aufrecht.


kleo7777 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 17:22

Das ist mal eine Aufklärende Antwort …. Danke ….