Mein Sohn (17) fängt am 01.08. eine Ausbildung an. Das erste Gehalt bekommt er zum Ende des Monats. Muss sein Vater für den Monat August noch Unterhalt zahlen?
1 Antwort
Hallo,
Mit 17 J. höchstwahrscheinlich ohnehin noch weiter !
Unterhalt wird einem (volljährigen) Kind grundsätzlich bis zum Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses geschuldet.
Azubi Einkommen, auswärts oder zu Hause untergebracht bestimmen allerdings die Höhe der Unterhaltszahlung.