Abtretungserklärung für Kindsunterhalt?

1 Antwort

Bei der Berechnung der ALG2-Leistung darf nur

tatsächlich geleisteter Unterhalt

als Einkommen berücksichtigt werden. (Zuflussprinzip)

Gerade in Unterhaltsdingen gibt es ein Urteil vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz AZ: L 5 AS81/07

Urteils-Tenor:

Der Hartz IV Anspruch ist dann unabhängig von der Unterhaltsleistung zu berechnen. Nur die tatsächlich gezahlte Unterhaltssumme darf in Abzug gebracht werden.

Die Arge habe die Pflicht, den lebensnotwendigen Bedarf der Mutter sowie ihrer Kinder zu sichern.

Der Unterhaltsanspruch geht in diesem Fall dann von der Mutter auf die
Arge über, so dass diese dann gegen den unterhaltsverpflichteten Mann
vorgehen kann.

Du kannst zwar nun einen Widerspruch schreiben, empfehlen würde ich jedoch den direkten Weg zum Jobcenter. Nehme zum Termin auf jeden Fall den aktuellen Leistungsbescheid, sowie die aktuellen Kontoauszüge (als "Nichtzahlungsnachweis") mit.

Lass dort den Leistungsanspruch neu berechnen und tritt den Unterhaltsanspruch an das Jobcenter ab.


Brigi123  16.09.2017, 14:23

Darüberhinaus wäre wohl ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu empfehlen.

Juergen010  16.09.2017, 16:32
@Brigi123

Selbstredend.;-)

Dieser ist jedoch beim Jugendamt zu stellen.

Und, sollte sich der Vater trotz Leistungsfähigkeit weiterhin weigern den Unterhalt zu zahlen, sollte man auch über einen Strafantrag gemäß § 170 StGB nachdenken.

https://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

Spätestens dann wird der Vater zahlen. Wetten? ;-)

Nad27 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 11:44
@Juergen010

Ich habe anfangs Unterhaltsvorschuss VOM Jugendamt bekommen. Das haben sie mir aber mit dem neuen Bescheid den ich vom Jobcenter bekommen habe eingestellt. Sie meinten da der Vater zahlen wird weil er es so angegeben habe, habe ich keinen Anspruch mehr auf den Vorschuss. Er hat aber bis heute nicht gezahlt und sollte eigentlich am 1.September zahlen. 

Das Jobcenter meinte ich solle doch gefälligst warten bis der Monat rum ist um zu sehen ob er nicht doch zahlt. :( Habe gesagt das bringt mir doch nichts wenn ich das Geld jetzt brauche 

Juergen010  18.09.2017, 12:14
@Nad27

Suche das Gespräch mit der Teamleitung des Fallmanagers, bzw mit der Geschäftsführung des Jobcenters.

Weigert sich das Jobcenter weiterhin, sofort eine Neuberechnung durchzuführen, lass durchblicken, dass es ja auch ein Leichtes wäre, beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu bekommen. ;-)

Bleiben die weiterhin stur, geh mit allen Unterlagen, auf geradem Weg zum Rechtspfleger des Sozialgerichts. Der wird dir beim Antrag auf eine einstweilige Anordnung behilflich sein. Mit etwas Glück hast du die richterliche Anordnung binnen 1-2 Stunden in den Händen. Vergiß nicht beim Rechtspfleger den Begriff "Kindeswohl-Gefährdung" mehrfach zu nennen. Schließlich hast Du Kinder die versorgt werden müssen.

Tu dir selbst einen Gefallen und gehe in Begleitung zum Jobcenter - vermeide aber das Wort "Zeuge" vor den JC-Mitarbeitern.

Was wenige nicht wissen: Zeugen dürfen von JC-Mitarbeitern des Raumes verwiesen werden, Begleiter nicht. ;-)

Nad27 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 11:09

Alles klar werde ich so machen. Vielen Dank für die Antwort :)