Unterhaltspflichtig gegenüber Ex-Freundin nach Hochzeit mit neuer Frau!
Hallo zusammen!
Ich hab mit meiner Ex-Freundin eine gemeinsame Tochter, sie ist mittlerweile 3 1/2 Jahre alt! Ich zahle für meine Tochter Unterhalt und auch für meine Ex-Freundin, da sie studiert und erst Im Sommer fertig wird! Ich habe mittlerweile eine neue Partnerin, die ich jetzt auch geheiratet habe!
Meine Fragen wäre:
Bin ich gegenüber meiner Ex-Freundin unterhaltspflichtig, obwohl meine Tochter mittlerweile älter als 3 Jahre ist? (Unterhaltspflichtig meiner Tochter gegenüber ist mir absolut klar und das zahle ich auch gerne und pünktlich)
Bin ich meiner Ex-Freundin gegenüber unterhaltspflichtig, obwohl ich jetzt verheiratet bin?
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!
2 Antworten
Solche Fragen regelt § 1615 l BGB. Diese Regelung besagt:
:
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Guck einmal hier :
Ich zitiere aus Lissas Link :
"Die Betreuung eines gemeinsamen Kindes stellt den einzigen Fall dar, in dem ein nicht verheirateter Partner von dem anderen Unterhalt verlangen kann. ...
... . Ab Vollendung des 3. Lebensjahres hängt es von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes ab, ob die Mutter oder der Vater verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. "
Gruß Z... .