Sind unterhaltspflichtige Kinder und gemeinsam im Haushalt lebende Kinder gleichgestellt?
Hallo, mein Mann hat eine unterhaltspflichtige Tochter für der er seid ihren 2.Lebensjahr immer regelmäßig Unterhalt bezahlt. Nun ist seine Tochter 12 Jahre alt geworden und der Unterhalt wurde neu berechnet. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die 5 Jahre alt ist. Nun wurde in der Berechnung für unsere gemeinsame im Haushalt lebende Kind der Unterhalt um die Hälfte gekürzt und das unterhaltspflichtige Kind bekommt die volle Summe. Vor 4 Jahren gab es auch schon eine Berechnung in der beide Kinder gleichgestellt waren. Gab es dazu eine Änderung?
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