Kindesunterhalt nach Auszug?
Hallo,
meine Tochter macht eine schulische Ausbildung und hat kein Einkommen. Nun hat sie spontan entschieden, mit ihrem Freund bei dessen Mutter einzuziehen. Ich selbst bekomme nur eine Rente (bin gesundheitlich nicht arbeitsfähig) und ihren Kindesunterhalt und Kindergeld. Eigentlich war abgesprochen, dass sie bis Ende der Ausbildung bei mir wohnt, damit ich in der Zeit auch die Möglichkeit habe eine kleinere Wohnung zu finden, was zur Zeit sehr schwierig ist.
Nun meine Frage: Wenn Sie mit zu der Mutter des Freundes zieht, kann Sie dann von mir den Kindesunterhalt und das Kindergeld einfordern?
Danke im voraus für die Antwort
1 Antwort
Wenn deine Tochter volljährig ist und nicht mehr bei dir wohnt, steht ihr der väterliche Barunterhalt und das Kindergeld zu. Du bietest deinen Unterhaltsanteil als Naturalunterhalt an, daher kann sie von dir persönlich keinen Barunterhalt fordern.
Solange sie sich aber noch nicht umgemeldet hat und noch bei mir gemeldet ist, steht ihr das dann auch alles zu?
Ja, so ist das. Und es kann Eltern, die knapp bei Kasse sind, in enorme Schwierigkeiten bringen. Man bietet dem Kind Unterkunft, und von heute auf morgen zieht das Kind aus, und die eigene Unterkunft ist infrage gestellt.
Immerhin muss das jobcenter für 3 bis 6 Monate die bisherige Miete finanzieren; das wird beim Sozialamt vermutlich auch nicht anders sein.
Ich bin auch nach dem Auszug meines Kindes umgezogen, ich war da aber nicht so unter Druck, weder zeitlich noch finanziell.