Wie viel muss man als scheidungskind den Eltern zahlen?
Ich werde nächsten Montag 18 meine Eltern sind geschieden bis jetzt musste ich meiner Mutter nie etwas zahlen da ich aber 18 werde bekomme ich den Unterhalt den Mein Vater an meine Mutter Gezahlt hat sowie mein Kindergeld und Unterhalt von meiner Mutter
ich hatte das so grob mal ausgerechnete da meine Mutter nicht viel verdient zahlt sie mir nur um die 50 Euro im Monat und mein Vater verdient mehr und müsste mir um die 300 zahle plus ungefähr 200 Euro Kindergeld
ich Wohne bei meiner Mutter und sie verlang nun wenn ich 18 bin ihr Geld wegen Miete für mein Zimmer sowie Geld für essen und Nebenkosten zu zahlen dabei verlang sie im Monat 400 Euro von mir ich bin der Meinung das das ziemlich viel ist da ich ja mit dem Geld noch „nichts“ habe ich muss dann alle Klassenfahrt (gehe noch zur Schule) sowie Kleidung und Benzin Geld und alles ... zusätzlich selbst zahlen ich habe überlegt auszuziehen weil ich die 400 Euro die meine Mutter verlang einfach übertreiben finde jedoch weiß ich nicht ob das nicht doch richtig von meiner Mutter ist was sagt ihr dazu ?
3 Antworten
- Wieviel Unterhalt hat Dein Vater bisher gezahlt?
- Wie viel verdient er netto?
- Erhält er Urlaubs und / oder extra Weihnachtsgeld?
- Wann hat er zuletzt seine Einkünfte offengelegt ( sprich wann wurde zuletzt eine Unterhaltsberechnung durchgeführt .... i.d.R. hat man darauf alle 2 Jahre Anspruch .... und Du ! kannst diesen jetzt geltend machen.
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- Wieviel verdient Deine Mutter netto. Urlaubs- / Weihnachtsgeld
- Welcher Elternteil erhält das Kindergeld ausgezahlt?
- Leben mit Dir noch Geschwister im Haushalt Deiner Mutter bzw. im Haushalt Deines Vaters?
- Und wenn Du auf diese Fragen eingegangen bist sehen wir weiter.
Leben Eltern getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis (hier deine Mutter).
Der andere Elternteil(dein Vater) ist zur Zahlung von Barunterhalt für dich verpflichtet, unabhängig von ihrem Einkommen.
Selbst das Kindergeld steht primär nicht dir, sondern dem Elternteil zu, in dessen Haushalt ein kindergeldberechtigtes Kind lebt.
Nähere Auskünfte zum Thema findest du ua. auch hier:
https://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_-_Unterhalt_fuer_volljaehrige_Kinder
Nun gut, so könnte man es natürlich korrekterweise auch nennen.....
und das volljährige, unterhaltsberechtigte Kind beteiligt sich dann vom erhaltenen Barunterhalt beider Eltern, an den Kosten des gemeinsamen Haushalts der Mutter in Form von Kostgeld ‼️
Letztlich bekommt die Mutter "ihren Anteil" an Barunterhalt über diesen Umweg wieder zurück.... klar, geht's so auch 😊
"warum einfach, wenn's kompliziert auch geht" 😏
Sag uns auf jeden Fall Bescheid, wenn Du eine Unterkunft incl. sämtlicher Nebenkosten wie Strom und Internet und mit Vollverpflegung und Reinigungsservice für 400,-€ gefunden hast.
Die Rechnung Deiner Mutter könnte doch ganz nachvollziehbar so aussehen:
200 Mietanteil incl. Strom etc
200 Essensgeld.
"Kindesunterhalt als Naturalunterhalt" Nicht mehr bei Volljährigen. Hier sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html