Unterhalt bei nicht privilegierten, Volljährigen Kind und weiteren minderjährigen Kindern? Titel Abänderungsklage?
Hallo Zusammen,
Meine Frage, Kind A für das bislang Unterhalt gezahlt wurde, jetzt mittlerweile 19 Jahre und seit kurzem in eigene Wohnung eingezogen. Dadurch ist es nicht mehr privilegiert.
Da gibt es 2 weitere Kinder, minderjährig und in meinem Haushalt lebend. Desweiteren, die derzeitige Ehefrau, 13 Jahre verheiratet, seit halben Jahr im Krankengeld.
Laut meiner Recherche und darauf bezogene Berechnung, kommt das volljährige Kind an 4. Stelle und in Beachtung des Selbstbehaltes,Bleibt kein Geld zu zahlen.
Was kann ich machen, ausser Abänderungsklage über einen RA?
Theoretisch gesehen, kann das Kind den Vorhandenen Titel ja pfänden lassen...
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich nehme an das Sie Bafög bekommt, zur Zeit bekommt Sie aber Wohngeld
1 Antwort
Als Studierende hat man neben Bafög regelmäßig keinen Anspruch auf Wohngeld.
Anspruch auf Wohngeld hat man als Studierende nur, wenn dem Grunde! nach kein Anspruch auf Bafög bestehen würde.
https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html
Um als volljähriges Kind für die Privilegierung infrage zu kommen müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Bedingungen wäre erfüllt, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt eines der Elternteile leben würde.
Was kann ich machen, ausser Abänderungsklage über einen RA?
Die Änderung des Unterhaltstitels kannst Du auch in Eigenregie vor dem Familiengericht beantragen.
im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt .
Kernfrage .... warum beantragt sie kein Bafög?
Soweit ich Weiss ich ist sie demnächst im letzten Schuljahr. Ab 1.3. Möchte Sie Bafög beantragen.
"Die Änderung des Unterhaltstitels kannst Du auch in Eigenregie vor dem Familiengericht beantragen."
Ich habe gelesen, dass geht nur mit Anwalt.