Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?
Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.
Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.
Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
1 Antwort
Das verstehe ich nicht ganz.
In der Vergangenheit lebten die Kinder beim Vater und somit schuldest Du Barunterhalt. Wenn Du in dieser Zeit ein unterhaltsrelevantes Einkommen von weniger als 1.000 EUR im Monat hattest, dann ist für Dich kein Unterhalt zu zahlen. Er muß auch nicht nachgezahlt werden, denn Du bist einfach nicht leistungsfähig.
Wenn Du in dieser Zeit Dich weigerst, Unterhalt zu zahlen, obwohl Du das tun könntest, dann kann das Jugendamt den Unterhalt vorstrecken und später von Dir wieder fordern. Das ist etwas anderes. Diesen Fall lese ich aus Deiner Schilderung jedoch nicht heraus.
Heute ist es so, daß das bei Dir lebende Kind einen Barunterhaltsanspruch gegen den Vater hat. Diesen Anspruch hat das Kind, nicht Du. Damit wird Unterhalt auch nicht als Dein Einkommen angerechnet - es kann höchstens sein, daß durch das Einkommen Deines gesamten Haushalts gewisse Grenzen überschritten werden - dazu kenne ich mich aber mit den Hartz IV Regeln nicht aus.
Parallel schuldest Du einen Barunuterhalt dem anderen Kind, das noch beim Vater lebt. Beide Unterhaltsverpflichtungen existieren unabhängig voneinander, d.h. wenn Du beispielsweise aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit den Unterhalt an das beim Vater lebende Kind nicht zahlen kannst, wird nicht der eine Anspruch gegen den anderen verrechnet, sondern das bei Dir lebende Kind erhält seinen vollen Unterhalt vom Vater und das beim Vater lebende Kind bekommst von Dir nur einen kleinen Betrag oder nichts (wenn Du unter der Selbstbehaltsgrenze mit Deinem Einkommen liegst). Das sollte das Jugendamt aber wissen.
Im Zweifelsfall solltest Du Dir einen Anwalt suchen, denn diese ganzen Unterhaltsberechnungen und -aufrechnungen sehen für mich sehr merkwürdig aus.