Unterhalt bei Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme?
Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen. Man findet keine konkreten Infos. Kurz zur Situation: Mein Mann zahlt Unterhalt für seinen 16 jährigen Sohn (Titel vom JU). Dieser hat nun aufgrund von Lernschwierigkeiten seinen Schulabschluss in einer Förderschule gemacht. Wir hatten gehofft, er geht nun in eine Ausbildung und der Unterhalt reduziert sich. Wir kommen ja auch gerade so um die Runden.
Statt dessen kommt nun ein Schreiben von der KM, dass er eine zweijährige (!!!) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme machen wird und dafür kein Geld bekommt. Wir hatten mal die Info erhalten, dass wir nur weiter Unterhalt zahlen müssen, wenn er nach der Schule eine Ausbildung macht. Die allg. Schulpflicht hat er auch hinter sich mit seinem Abschluss.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Unterhalt? Zwei Jahre BVM ist ja ungewöhnlich lang und am Ende weiß keiner, ob er in dem Bereich bleibt. Dass wir die Ausbildung unterstützen müssen ist ja klar, aber auch 2 Jahre BVM? BVM zählt ja nicht als Ausbildung.
Danke für eure Hilfe!2 Antworten
Sorry, Schulabschluss Förderschule sagt doch schon alles!
Ohne BVM wird er wohl keine Ausbildungsstelle bekommen.
Meiner Meinung nach besteht zu Recht weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt!
Da muss man halt als Vater durch!
Das Kind hat auch im Rahmen einer solchen Maßnahme Anspruch auf väterlichen Unterhalt.
Hinzu kommt, dass Junior in den meisten Bundesländern ehedem noch berufsschulpflichtig ist:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/