Unterhalt obwohl wir zusammen wohnen?
Moin moin zusammen,
Bei mir steht die Trennung am, befinden uns im Trennungsjahr seit 08.22 und leben zusammen mit den beiden Kindern in der Wohnung.
Alles läuft entspannt ab und wir machen es den Kindern so angenehm wie möglich in der Situation.
Meine Frau bezieht über das Jobcenter nun Arbeitslosengeld, um die Miete weiter stemmen zu können. Jedoch hat sie auch nun Unterhalt über das Jobcenter bezogen und das Geld auch großzügig ausgegeben, ohne mir davon etwas zu sagen.
Das Jobcenter kommt nun an mich ran und will sich den Unterhalt rückläufigen wiederholen, obwohl meine Frau eigentlich gar nicht für Unterhalt berechtigt ist?
Muss ich einfach mitziehen, oder kann ich dagegen vorgehen. Immerhin zahle ich ja dann doppelt, für die letzten vier Monate.
2 Antworten
Welche Unterhalts(Bargeld-)leistungen hast Du denn seit August d.J. für Deine Frau und die Kinder geleistet.
Denn diese muss sich Deine Frau dann - soweit sie geflossen sind - auch seitens des JC anrechnen lassen.
Dann schuldest Du zumindest Deinen Kindern den vollen Unterhalt ( unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes ) nach Düsseldorfer Tabelle .
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/
.... hier allerdings unter Anrechnung der von Dir gezahlten Mietanteile für Deine Frau und Eure Kinder.
Wenn ihr getrennt lebt, dann seit ihr eine WG. Du wirst ein eigenes Zimmer haben und nur anteilig Miete zahlen, somit ist sie Unterhaltsberechtigt, auch wenn ihr im selben Haus wohnt.
Naja, wie teilen uns die Wohnung. Ein Tag ist sie bei den Kindern, den anderen Tag ich. Fliegender Wechsel in der Wohnung. Aber ich verstehe was sie meinen.
So wie es aussieht hat sie gar nichts angegeben, hab den Einkauf für die Woche und den täglichen Bedarf alles selbst bezahlt (Windeln, Waschmittel und so). Sie konnte ja auch nicht viel geben, da sie nur ein minijob hat und sonst vom Kindergeld zahlfähig gewesen ist.