Recht auf Weiterzahlung bei Unterhalt?
Mein Bruder ist geschieden hund hat seit seiner Scheidung freiwillig Unterhalt für seine Ex gezahlt. Er hat immer gut verdient und sich ihr gegenüber, wie er sagt, moralisch verpflichtet gefühlt. Nun steht für ihn Kurzarbeit an und er wollte den Unterhalt um die Hälfte kürzen, hat mit seiner Ex auch darüber gesprochen. Aber die macht Terror. Sie hätte durch die jahrelange freiwillige Zahlung einen Anspruch auf dauerhafte Zahlung in gleichbleibender Höhe erworben. Hätte ihr der Anwalt gesagt, was ich persönlich nicht so richtig glauben kann. Stimmt diese Aussage, oder sollte mein Bruder auch besser einen Anwalt einschalten?
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