Kindergeld und Unterhalt wenn Ich Kleingewerbe habe?
Ich versuche mich kurz zu fassen. Ich bin im moment 18 und gehe noch zwei Jahre auf ein Wirtschaftsgymnasium. Meine Eltern sind Getrennt. Mein Vater zahlt meiner Mutter Unterhalt. Jetzt wollte ich wissen ob es weiterhin Kindergeld und Unterhalt gibt, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde. Gibt es vielleicht eine grenze bei einem gewissem Umsatz?
3 Antworten
Kindergeld ja. Dein Einkommen aus dem Gewerbebetrieb wird auf den Unterhalt angerechnet.
Anspruch auf Kindergeld besteht so lange Du unter 25 und in einer Ausbildung bist - unabhängig vom Einkommen.
Anders jedoch verhält es sich mit Deinen Unterhaltsansprüchen .... denn seit Eintritt Deiner Volljährigkeit sind Deine beiden Elternteile Dir prozentual / in Relation zu ihrem "bar"unterhaltspflichtig, wobei dann auch Deine Einkünfte bis auf einen Freibetrag angerechnet werden können.
https://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-eigene-eink-nfte-des-kindes/