Unterhalt, wenn der Ex-Mann stirbt?
Mein Ex-Mann, von dem ich immer noch Unterhalt bekomme, ist sehr schwer erkrankt. Was ist aber mit dem Unterhalt, wenn er tatsächlich sterben sollte?
1 Antwort
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Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem Tod. Sie geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben des Mannes über. Wie viel man bekommt, hängt vom Pflichtteil ab, den man ohne Scheidung erhalten hätte. Im Fall des Falles würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen .