Wird eine Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Ehegattenunterhalt angerechnet?

1 Antwort

Vielleicht hilft Dir das weiter, was ich darüber gelesen habe:

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist keine Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV und die Entschädigung kein Arbeitsentgelt. Somit keine Anrechnung in Höhe des steuerfreien Betrages


wfwbinder  26.04.2014, 20:40

Das betrifft aber leider die Anrechnung bei Siózialleistungen.

Aber ist schon eine Idee, würde es probieren.