Wird eine Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Ehegattenunterhalt angerechnet?
Ich lebe von meinem Mann getrennt und bin selbst zur Zeit arbeitssuchend und bekomme Arbeitslosengeld. Aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bekomme ich monatlich eine kleine Aufwandsentschädigung. Wird diese bei der Unterhaltszahlung mit eingerechnet?
1 Antwort
Vielleicht hilft Dir das weiter, was ich darüber gelesen habe:
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist keine Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV und die Entschädigung kein Arbeitsentgelt. Somit keine Anrechnung in Höhe des steuerfreien Betrages
Das betrifft aber leider die Anrechnung bei Siózialleistungen.
Aber ist schon eine Idee, würde es probieren.