Hat der Vater ein Recht auf die Hälfte vom Kindergeld?
Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Das Kind lebt bei der Mutter, sie bekommt das Kindergeld. Der Vater erfährt nach 10 Jahren erst, dass Ihm die Hälfte zusteht. Kann er das rückwirkend anfordern?
3 Antworten
Hallo,
für mich liest es sich so, als wenn der Kindesvater von dir die Hälfte vom zurückliegenden und zukünftigen Kindergeld in BAR haben möchte .....🤔
Wenn ihr getrennt lebt, dann bekommt das Kindergeld derjenige Elternteil bei dem das Kind lebt, also richtigerweise DU !
Dem Kindesvater wird beim monatlichen Kindesunterhalt das hälftige Kindergeld angerechnet, er zahlt quasi weniger als er lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Dahingehende Versäumnisse gehen zu Lasten des Vaters, rückwirkend gibt's nichts !
Zudem kann sich jeder Elternteil den Steuerfreibetrag von 0,5 (1Kind) zuerkennen lassen, auch der Vater eures gemeinsamen Kindes !
👋
Der Vater darf sich 50% des Kindergeldes auf seinen ( gemäß Düsseldorfer Tabelle ) zu leistenden Unterhalt anrechnen. Allerdings kann er das jetzt nicht rückwirkend verrechnen, wenn er dies bis dato nicht gemacht hat.
Sollte der Vater Unterhalt zahlen, wurde das Kindergeld mit Sicherheit bei der Berechnung des Unterhalts bereits mit berücksichtigt!