Unterhalt erst im nächsten Monat?
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Stimmt es wirklich, dass man z. B. Unterhalt für März erst Ende des Monats bekommt, da man ja erst Ende des Monats Gehalt für diesen Monat erhält?
Dies Behauptet nämlich das JA, wo ich eine Beistandschaft für meine Kinder habe.
Viele Grüße
1 Antwort
M.W.n. ist Kindeunterhalt immer ( spätestens ) zu Beginn des Lebensmonats im vorhinein auszuzahlen.
Die Unterhaltszahlung ist nach § 1612 Abs. 3 Satz 1 monatlich im Voraus in voller Höhe fällig, da der Unterhaltsberechtigte bereits zu Beginn des jeweiligen Monats über den Gesamtunterhaltsbetrag verfügen können muss.