Zählt Unterhalt als Einkommen bei Wohngeld?

5 Antworten

Unterhalt zählt, Kindergeld wird nicht erwähnt.

Normalerweise bekommst ja nicht Du Kindergeld, sondern die Eltern und die zahlen Dir dann Unterhalt.

Ich meine auch mal den Fall gehabt zu haben, dass das KG sogar als Unterhalt zählt, wenn es auf Antrag der Eltern direkt ans Kind ausgezahlt wird. Nur bei Abzweigung nicht.

Für Wohngeld musst Du übrigens ein Mindesteinkommen von 80% des Regelsatzes/Bürgergeld haben.

Ein Kindergeldanspruch besteht übrigens nur unter bestimmten Voraussetzungen, und in Ausbildung bist Du ja nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiP_sCc-5GHAxXp8QIHHVfEBNEQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.lk-nienburg.de%2Fportal%2Fseiten%2Fwas-zaehlt-zum-einkommen-wohngeld--471-21500.html&usg=AOvVaw0eAivDe66D7SQn0YkKdbf8&opi=89978449


Dein Einkommen ist der Unterhalt. Das Kindergeld bekommen Deine Eltern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

ich ziehe demnächst aus und erhalte dementsprechend Unterhalt von meinen Eltern sowie Kindergeld.

Kernfrage: was ist Dein pers. Status? Schüler/in / schulisch Auszubildende/r?

Denn ansonsten stellt sich die Frage nach der Berechtigung des Kindergeldbezuges? Oder giltst Du als schwerbehindert mit unbefristetem Kindergeldanspruch?

Insgesamt - um überhaupt Anspruch auf Wohngeld zu generieren, müsstest Du mindesten 80 % Deines Bedarfes nach SGB II ( Bürgergeldanspruch ) aus eigener Kraft erwirtschaften - also 80% des derzeit geltenden Eckregelsatzes von 563 Euro + 80% der angemessenen Wohnkosten.

Elterlicher Unterhalt zählt als Einkommen, Kindergeld kannst Du mit angeben..... wird dann hinsichtlich der 80% angerechnet.

Zählen Unterhaltszahlungen zum Gesamteinkommen bei der Wohngeldberechnung ? Bei erhaltenen Unterhaltszahlungen handelt es sich um (meist) steuerfreie Einnahmen, die aber bei der Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen eines Wohngeldantrages angerechnet werden.