Meine Tochter ist vor 4 Jahren mit 15 Mutter geworden.Der Vater des Kindes war zu diesem Zeitpunkt auch minderjährig.Unterhalt wurde bis August letzten Jahres vom Jugendamt gezahlt,da der vater des Kindes sich bis zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befand.Im September hat der Vater des Kindes eine Unterhaltsfestsetzung zugestimmt und diese wurde auch vom Jugendamt beglaubigt.danach muß der Vater des Kindes225,00 € Unterhalt zahlen.Das tat er auch bis zum heutigen Tag.Nun nahm der Vater des Kindes sich einen Anwalt,wei er der Meinung ist,die 225,00 € Unterhalt wegen seines geringen Einkommens nicht zahlen zu können.Er ist ausgelernter Straßenbauer und hat die Wintermonate wegen Schlechtwetterlage ein geringeres Einkommen.Ich bin aber der Meinung,daß er,wenn er die Wintermonate zu Hause sitzt auch jobben gehen könnte,um für den Unterhalt aufkommen.Wäre es ratsam sich auch einen Anwalt zu nehmen.
Unterhaltsfestsetzung
Kindesunterhalt,
unterhalt,
unterhaltsrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.