Unterhalt mit 18 vom Vater einfordern?
Hallo,
Ich habe eine frage zum Thema Unterhalt.
Meine Mutter und mein Vater leben seit vielen Jahren getrennt.
Damals wurde im polnischen Gericht beschlossen dass meine Mutter das alleinige Sorgerecht erhält und mein Vater Unterhalt zahlen muss.
Wenige Zeit Später bin ich mit meiner Mutter nach Deutschland gezogen, was mein Vater ebenfalls tat, jedoch in einen anderen Teil Deutschlands. Meine Mutter wurde von der für Unterhalt zuständigen Behörde in Deutschland informiert, mein Vater seie nicht auszahlbar und man würde meine Mutter informieren sobald sich an der Situation was ändert und er Zahlen kann.
Nun bin ich jedoch 18, keiner hat sich jemals wieder gemeldet und mein Vater hat weiterhin keinen einzigen Cent für mich Bezahlt.
Kann ich diese fehlenden Jahre an Unterhalt einfordern?
Ich wohne mittlerweile in einer Wohngemeinschaft, mache mein Abitur, arbeite nebenbei als Aushilfe und komme mit dem Geld das ich zur verfügung habe kaum über die Runden.
5 Antworten
Kann ich diese fehlenden Jahre an Unterhalt einfordern?
Es gibt keine Möglichkeit rückwirkend Unterhaltsforderungen geltend zu machen - das wäre max. möglich, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt.
Insgesamt - Unterhalt kannst Du (ergänzend 9 für die Zukunft einfordern, soweit Du einer Ausbildung nachgehst. Allerdings gilt ab vollendetem 18. Lebensjahr, dass auch Deine Mutter Dir gegenüber (bar-)unterhaltspflichtig ist.
Wenn ein sogenannter "Titel" vorliegt, dann kannst Du den Betrag natürlich auch üner einen Gerichtsvollzieher einfordern.
Meine Mutter wurde von der für Unterhalt zuständigen Behörde in Deutschland informiert, mein Vater seie nicht auszahlbar und man würde meine Mutter informieren sobald sich an der Situation was ändert und er Zahlen kann.
War das die Unterhaltsvorschusskasse, weil Deine Mutter von dort Geld bekam.
Bitte Deine Mutter um alle Unterlagen zu dem Thema und auch um die Infomationen, ob sie Vorschüsse bekam. Esventuell sind die Ansprüche auch an die übergegagen.
ja klar, wenn du deine ausbildung machst kannst du immer noch unterhalt einfordern. am besten ist wenn du dir ein anwalt suchst der dir dabei helfen kann die kennen sich mit dem ein bisschen besser aus
Dann gehst du zu einem Anwalt, der fordert deine Mutter und deinen Vater auf ihre Einkünfte offenzulegen...wenn bei einem der beiden was zu holen ist...Unterhalt einklagen
Ich denke mit Nichtwissen...Zumindest dein Vater wird sich in legalem Rahmen arm gerechnet haben
Es gibt ein spezielles Unterhaltsforum...dafür
"Meine Mutter wurde von der für Unterhalt zuständigen Behörde in Deutschland informiert, mein Vater seie nicht auszahlbar und man würde meine Mutter informieren sobald sich an der Situation was ändert und er Zahlen kann."
Dann wende dich an die! Da wird ja wohl eine Telefonnummer und/oder eine E-Mail-Adresse auf dem Schreiben sein.
Und:
Sollte Dein Vater weiterhin keine oder zu wenig Kohle haben, was erhoffst Du dir dann von diesem Vorhaben?
Wo nichts zu holen ist, .....