Unterhalt?

2 Antworten

Ab Eintritt der Volljährigkeit. Nur dann steht Deiner Mutter trotzdem der überwiegende Teil dieser Unterhaltszahlung zur Finanzierung Deines Lebensunterhaltes zu.

Denn die Kosten der Unterkunft müssen gezahlt werden und auch die Lebenmittel fliegen nicht kostenlos in den Kühl- bzw. Vorratsschrank, und der Strom kommt zwar aus der Steckdose ist aber leider recht teuer.

Mache dich einmal schlau, was Deine Mutter jeden Monat für Fixkosten hat und was sie so für Lebensmittel & Co ausgibt. Ich vermute eher Du wirst Bauklötze staunen.

Wenn du nach deinem 18. Geburtstag weiter bei der Mutter wohnst und von ihr Sachleistungen wie Wohnung, Essen, Kleidung und so weiter erhältst, dann steht die Unterhaltsleistung die der Vater für dich zahlt, der Mutter zu.

Ihr könnt es auch anders regeln, so dass du in dem Fall von dem Kindesunterhalt, monatlich Kost und Logis anteilmäßig an die Mutter zahlst.

Über die Teilung der Kosten solltest du mit deiner Mutter sprechen. Grob gerechnet solltest du mit 250€ - 300€ schon rechnen können.