unterhaltszahlungen während des krankengeldbezuges
ich fahre beruflich lkw und bin seit anfang januar krank geschrieben. muss ich dennoch den kompletten unterhalt an meine tochter bezahlen? weil meine spesen wurden auch darauf angerechnet, die bekomme ich ja auch nicht, und ich bin aus der lohnfortzahlung raus und bekomme krankengeld von der krankenkasse. somit hab ich eigentlich etwas mehr als der selbstbehalt...
3 Antworten
Sind die Unterhaltsansprüche tituliert? Dann muß man die Abänderung des Titels erwirken.
Beim Bezug von Krankengeld, welches Lohnersatzfunktion hat, muss dem Unterhaltspflichtigen der notwendige Selbsthalt eines erwerbstätigen Unterhaltsschuldners nach der maßgebenden Düsseldorfer Tabelle verbleiben.
PS. das Foto der Shift - Taste soll darauf hinweisen, wie die Groß - und Kleinschreibung am PC gehandhabt wird ;-)))
Der BGH hat ausgeführt, dass beim Krankengeld weder berufsbedingte Aufwendungen noch der Erwerbstätigenbonus abzuziehen sind. Weitere Aufwendungen müssen im Einzelnen dargelegt werden, weil die Vermutung des § 1610a BGB bei Sozialrenten für Krankengeld nicht gilt.
Der BGH hat davon abgesehen, den Beklagten zu verpflichten, sein Vermögen von 7.000 EUR für Unterhaltszwecke einzusetzen. Insoweit hat er sich mit § 1581 S. 2 BGB befasst und hervorgehoben, dass dieser beim Trennungsunterhalt nur ganz zurückhaltend angewendet werden darf und im Hinblick auf die geringe Summe nicht zu einer Vermögensverwertung führt.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XII%20ZR%20129/06
in der Regel gelten 6 Monate bevor der Unterhalt angepasst werden kann. Aber vorsicht bei einem Titel geht das nur übers Gericht. Ansonsten übers JA oder du mußt dich mit der Kindsmutter einigen.
allerdings gibt es Urteile die sagen das bis zu 6 Monaten der Unterhalt trotz Krankengeld weiter gezahlt werden muß.