Freiberufliche Nebentätigkeit mit Verlust im ersten Jahr anmelden?
Liebe Community,
ich möchte mich nebenberuflich mit einem Ein-Mann-Ingenieurbüro selbstständig machen. Da ich dafür in diesem Jahr zuerst investieren muss (Ausbau eines Büroraums im eigenen Haus, Anschaffung von Maschinen zur Prototypenfertigung etc.) bevor ich Aufträge annehmen kann, erwarte ich erst einmal Verlust zu machen. Das möchte ich natürlich entsprechend in der Steuererklärung berücksichtigen und wollte daher nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um das dem Finanzamt zu melden.
Nun meinte ein Bekannter, dass ich ja wegen meinen Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre bereits eine Steuernummer habe, und weil ich sowieso die Kleinunternehmerregelung wählen würde und in den ersten Jahren keine großen Gewinne erwarte, brauche ich gar nichts anmelden, sondern kann das sozusagen über die Steuererklärung im nächsten Jahr tun.
Nun bin ich etwas verunsichert, weil ich auch nicht will, dass dann meine Ausgaben vielleicht nicht anerkannt werden, wenn ich das vorher nicht gemeldet habe.
Sollte ich mich jetzt lieber doch ans Finanzamt wenden, oder kann ich mir den Aufwand sparen? Und könnte eine Meldung in meinem Fall irgendwelche negativen Folgen haben?
Ich freue mich über eure Hinweise!
2 Antworten
Du solltest besser einmal schon jetzt, also vorher, ein Existenz Gründungsseminar besuchen!
Selbständige werden ungern mit Dir zusammen arbeiten wollen, wenn Du keine MwSt ausweist.
Und Du kannst keine Vorsteuer ziehen, kaufst also alles teurer ein, wenn Du dem Vorschlag des Bekannten folgst!
Danke für deine Antwort!
Ich werde auf jeden Fall noch mehr Infos einholen mit Seminaren, Beratung etc., stehe ja noch ganz am Anfang...
In meiner Frage ging es ja auch vorrangig erstmal um das Thema Anmeldung beim Finamzamt vs. "Nachmeldung" über die nächste Steuererklärung.
Nun meinte ein Bekannter, dass ich ja wegen meinen Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre bereits eine Steuernummer habe, und weil ich sowieso die Kleinunternehmerregelung wählen würde und in den ersten Jahren keine großen Gewinne erwarte, brauche ich gar nichts anmelden, sondern kann das sozusagen über die Steuererklärung im nächsten Jahr tun.
Fragst Du den Bekannten auch, wenn Du eine Blinddarmentzündung hast?
und wollte daher nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um das dem Finanzamt zu melden.
Kluge Entscheidung. Das musst Du machen, denn wegen der freiberuflichen Tätigkeit bekommst Du im Normalfall eine neue, ggf. zusätzliche Steuernummer.
und weil ich sowieso die Kleinunternehmerregelung wählen würde
Was hat Dich zu der Entscheidung gebracht? Hast Du nur Privatkunden? Ich vermute als beratender Ingenieur doch eher gewerbliche Kunden udn dann wäre Deine Entscheidung grund falsch.
Anschaffung von Maschinen zur Prototypenfertigung etc.)
Allein schon hier ist ganz viel vorsteuer zu ziehen.
Da ich dafür in diesem Jahr zuerst investieren muss (Ausbau eines Büroraums im eigenen Haus,
Allein schon wegen dieses Teilsachverhalts, solltest Du ein Infogespräch bei einem Berufskollgen von mir führen.
Gut, ich habe hier zu diesen Themen schon eine Menge geschrieben und jeder Fall ist etwas anders und damit auch anders zu beurteilen (seit 5 Tagen bin ich seit über 46 Jahren Steuerbevollmächtigter/Steurberater) und habe fast alles erlebt.
Die Angst vor der Regelbesteuerung ist falsch, allein bei den Anfangsinvestitionen verlierst du bis zu 1.500,- Euro an Geld, aber wenn Dir 2 Stunden pro Monat das wert sind, bitteschön.
Ich verstehe zwar den leicht verärgerten Unterton deiner Antworten nicht (hab mit meinen Fragen ja niemanden provozieren, sondern mir vor einem individuellen Gespräch mit einem Steuerberater nur schonmal einen besseren Überblick über die Materie verschaffen wollen), aber Danke trotzdem für deinen Input! Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung wird definitiv ein Thema des Beratungsgesprächs sein!
Mein Kollege hat das eben damals so gewählt, weil er es bewusst als kleine Sache nebenbei laufen lassen wollte und bis auf das erste Jahr keine weiteren bzw. größeren Investitionen absehbar waren (wie auch bei mir), man mit der Regelbesteuerung ja aber schon ein paar Jährchen an die Entscheidung und damit den Mehraufwand gebunden ist. Wenn man dann einmal die 2h/Monat aufsummiert und den Wert der eigenen Zeit gegenüberstellt, ist das meiner Meinung nach schon eine berechtigte Frage bei einer Ersparnis von hier ca. 1.500€... aber das muss am Ende wie du richtig sagst jeder für sich selbst entscheiden, wichtiger sind für mich dann eher die Argumente bzgl. der Zusammenarbeit mit gewerblichen Kunden.
Wer sich mit unternehmerischen Kunden befasst kann denen die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung stellen und hat damit Vorsteuerabzug. Das ist ein finanzieller Vorteil
Natürlich ist meine Ansicht dadurch gefärbt, weil ich die zusätzliche Arbeit als eher gering ansehe. Für manchen steuerlichen Laien scheint es aber eine große Aufgabe zu sein.
Aber es gibt einen zweiten Aspekt. Einfach mal überlegen, würden Sie zu einem Steuerberater gehen, der sich als Kleinunternehmer bezeichnet udn damit siggnalisiert, dass er weniger als 1834,- Euro einnahmen im Monat hat?
Der Unternehmer macht sich gegenüber gewerblichen Kunden klein. Schon das zu vermeiden, wäre mir den geringen Aufwand wert.
Man muss doch sowieso seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Zwei Spalten mehr in der Exceltabelle für Vorsteuer udn Umsatzsteuer und einmal im Monat 15 Minuten um bei Elster die UStVa ausfüllen. Wird ganz schnell zur Routine.
Ja, definitiv gute Punkte.
Die Tätigkeit wird in den nächsten Jahren sicher eine Nebentätigkeit sein, das wird auch den gewerblichen Kunden, mit denen ich zu tun habe bewusst sein, da sie mich oft persönlich kennen und wissen, dass ich noch einen Hauptberuf habe, daran wird also die Art der Rechnungsstellung mit/ohne Umsatzsteuer erstmal nichts ändern...
Zudem kann es ja - zumindest wenn ich die Neuregelungen ab 01.01.25 richtig verstehe - gut sein, dass ich auch bei der Regelbesteuerung aufgrund meiner niedrigen Umsätze gar nicht monatlich eine UStVa abgeben muss, sondern nur vierteljährlich oder gar nur jährlich die UStErklärung. So wird es ja auch oft bei einer PV-Anlage mit Regelbesteuerung gehandhabt.
Es geht mir ja nur darum, dass sie die Vorsteuer aus den Investitionen, die sie jetzt Tätigen in 2, oder 3 JAhren nicht mehr bekommen. , aber machen Sie wie sie es als richtig empfinden.
So habe ich das auch verstanden, Danke dafür!
Vielleicht noch eine letzte Frage zu dem Thema: Falls ich eine Maschine gebraucht von Privat kaufen sollte, kann ich dann im Modell der Regelbesteuerung auch Vorsteuer ziehen? Wahrscheinlich nicht, weil es ja keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. gibt, oder?
Ich kann als Laie bestätigen, dass mir die Termine zur quartalsmässigen Abgabe der UStVA sehr lästig waren. Gar nicht mal der Zeitaufwand, sondern tatsächlich die Fristen.
Seitdem ich umsatzsteuerfrei bin, mache ich halt immer mal meine Buchhaltung, wenn ich dafür Zeit habe. Also nicht zwischen dem 1.7. und 10.7., wenn ich vielleicht sogar Urlaub mache.
Wahrscheinlich nicht, weil es ja keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. gibt, oder?
Genau richtig, deshalb muss die ja auch entsprechend preisgünstiger sein.
Nein, für medizinische Fragen wende ich mich schon noch an andere ;)
Der Bekannte war vor zwei Jahren in der gleichen Situation, deshalb hatten wir uns unterhalten, mehr nicht.
Vielleicht noch ein paar Zusatzinfos:
In einem älteren Post meintest Du einmal, vorab anmelden muss man gar nichts, einfach in der nächsten Steuererklärung Anlage S ausfüllen und EÜR machen, das reicht und das Finanzamt wird sich dann schon (ggf. mit neuer Steuernummer) melden, aber das war ein etwas anderer Fall. In meinem Fall hast du jetzt gesagt, die Anmeldung muss ich machen, ist das wegen der steuerlichen Berücksichtigung des zu erwartenden Verlustes, oder hat sich seit dieser anderen Frage auch seitens der Vorgaben des Finanzamtes etwas geändert, dass eine nachträgliche Meldung über die Steuererklärung nicht mehr akzeptiert wird o.ä.?