Wird auf Krankengeld Steuern gezahlt?
Hallo,
ich hörte heute, dass "Krankengeld bei der Steuererklärung mit angegeben werden muss, obwohl Krankengeld eigentlich steuerfrei ist".
Echt jetzt?
UND
das Wort "eigentlich" irritiert mich.
Bin nicht freiwillig in der Lage Krankengeld beziehen zu müssen, welches eh schon niedriger ausfällt wie das normale Gehalt.
Wenn tatsächlich irgendwie dann noch Steuern auf irgendetwas tatsächlich erhoben werden würde, würde ich mich (doppelt) "bestraft" fühlen - ( A) unerwartet und unfreiwillig krank / B) und dann noch auf ein vermindertes Einkommen Steuern zu zahlen).
Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut. Wenn angebracht, vielleicht mit einem Beispiel.
Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..
3 Antworten
Steuerfrei, aber Progressonsvorbehalt, das hat @Eifelia schon genau richtig geschrieben.
Nur etwas ausführlicher beschrieben, sieht es so aus, der Steuersatz für Dein steuerpflichtiges Einkommen wird so ermittelt, dass bei steuerpflichtigen Einkommen, das Krankengeld addirt wird. Auf diesen Gesamtbetrag wird abgelesen udn der Prozentsatz der Steuer ermittelt. dieser Prozentsatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommenangesendet.
Die Regelung trifft nicht nur das Krankengeld, sondern alle Lohnersatzleistungen, wie auch ALG I, oder Elterngeld.
Hallo,
okay. Heißt also ... der Progessionsvorbehalt sorgt dafür, dass mein persönlicher Steuersatz steigt. (Gefühlt unfair bei unfreiwilliger AU.)
Besten Dank für die ausführliche und verständliche Beschreibung, LG Katie
(PS: In den Momenten wie jetzt, ärgere (!) ich mich ein wenig, dass ich mich damals nicht für die Ausbildung zur Steuerfachangest. entschied. Mein damaliger Nachbar war Chefarzt einer Klinik und ihm lag es am Herzen, jemanden als "Sachbearbeiterin" bei seiner Steuerkanzlei zu haben, die er gut kennt, vertrauen und zugleich jederzeit ansprechen kann. Nun denn, dafür bin ich heute froh über dieses Forum hilfreiche, gut strukturierte Infos von einem Experten zu erhalten.)
Das Krankengeld selbst wird nicht besteuert, wirkt aber auf die anderen Einkommensteile progressionssteigernd.
Diese Regelung gilt nicht nur für Krankengeld, sondern auch für Eltergeld bzw. ALG I Zahlungen.
Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - d. h., es wird bei der Ermittlung des auf die steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen.
Das Krankengeld wird an die Finanzämter gemeldet - wenn Du es "vergisst", wird es der Erklärung automatisch beigestellt.