Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?
Hallo liebe Community 😊
Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:
1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn
Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.
Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):
1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?
2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?
3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)
4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).
Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈
Liebe Grüße,
Rosi
4 Antworten
- Natürlich als Minijob, bei dem geringen Unterschied zwischen der Bezahlung zwischen Minijob und Honorar. Das Honorar müsste wenigstens 30,- Euro die Stunde sein, damit sich das gegenüberMinijob lohnt. Warum? Weil mit Minijob hast Du selbst keine Abgaben zu zahlen, wenn Du die Rentenversicherung abwählst. Aber Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Bezahlung während des Urlaubs.
- Dein Einkommen aus der Hauptanstellung (Teilzeit) wird über die Einkommensteuererklärung mit der selbständigen Tätigkeit als Honorarkraft zusammen gezählt.
- Bei der selbständigen Tätigkeit wird der Gewinn besteuert, nicht die Einnahmen. Alles was Du für den Unterricht in der VHS kaufst, auch 1/2 Deiner Internet udn Telefonkosten kannst Du abzeihen. Auch die Kosten um zur VHS zu fahren und für den Rückweg. Als mögliche Steuer reichen 10 %, denn Dein Gehalt von 1.100,- ist schon mal durch den Grundfreibetrag udn die Vorsorgepauschale völlig steuerfrei. die ca. 4.000,- Einnahmen als Honorar kommen dazu, aber da gehen vermutlich um die minimum 20 % Kostenrunter. Da bleiben vermutlich kaum 2.000,- Euro zu versteuerndes Einkommen übrige, die zu ca. 280,- Euro Steuer führen.
Also ganz entspannt bleiben.
Ich würde auch in jedem Fall zu einem Minijob raten. Ansonsten wird das 2. Arbeitsverhältnis in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, bei der ein großer Teil des Verdienstes ans Finanzamt geht.
Alle Einnahmen bis knapp 11.000 € im Jahr sind jedoch erstmal einkommensteuerfrei, weil hierfür der Grundfreibetrag gilt. Aber für den jeden Euro darüber solltest Du genau überlegen, was Du tust. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, maximal 2 Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dann kannst Du das erste Arbeitsverhältnis ganz normal über Lohnsteuerkarte laufen lassen und das 2. über Minijob, bei der nur der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuer und SV-Beiträge zahlen muss, Du jedoch nicht.
Welche Verhältnisse ja jedoch zu beachten sind hinsichtlich Hauptjob und Minijob, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifel kannst Du Dich an die Minijob-Zentrale wenden: www.minijob-zentrale.de Dort können sicher Deine Fragen beantwortet werden.
Wie senior1 schon richtig geschrieben hat, sollte eine Selbständigkeit/Freelancer-Tätigkeit genau überlegt werden. Diese macht nur Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ein entsprechender Verdienst in Aussicht steht. Denn dafür muss ggfs. ein Gewerbe angemeldet werden oder andere Erlaubnisse und Du bist zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung und natürlich auch zur Buchhaltung verpflichtet usw.
Ich empfehle den Minijob, da es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. Unabhängig davon wäre eine Selbständigkeit in dieser Größenordnung komplett sozialversicherungsfrei, da der Hauptverdienst höher liegt.
Zudem lohnt sich der ganze Aufwand einer Selbständigkeit nicht. Die erhöhten Einnahmen von jährlich etwas über 100,- Euro gehen zum Teil an das Finanzamt.
Gewerbesteuer wird nicht fällig.
an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.
da bietet sich der Minijob an, da Du dann das Einkommen brutto wie netto erhalten kannst, soweit der Arbeitgeber den Lohn pauschal versteuert und Du Dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Dann muss dieses Einkommen auch nicht in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wobei hinsichtlich der Honorartätigkeit noch ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3000 Euro im Jahr nutzbar sein dürfte :