Während der Gründungsphase habe ich ein Auto privat gekauft. Was passiert mit der Mehrwertsteuer?
Hallo zusammen,
ich befinde mich in der Gründungsphase und plane, ab dem 01.07.2024 als Freiberufler tätig zu werden.
Da ich viel unterwegs sein muss, habe ich ein Auto privat gekauft.
Meine Frage ist, ob ich die Mehrwertsteuer, die ich für das Auto während der Gründungsphase an den Autohändler gezahlt habe, bei der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt erstattet bekommen kann.
1 Antwort
Bekommst Du zurück.
Du solltest nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon an das Finanzamt senden.
Ab dem Monat des Autokaufs musst Du aber jeden Monat eine Umsatsteeurvoranmeldung abgeben, mit 0,- Umsatz, aber mit der Vorsteuer aus allen vorbereitenden Ausgaben. Somit auch aus den Autounterhaltskosten. Allerdings zählt in diesen Monaten dann auch schon die 1 % Regelung, was als Umsatzs zählt.
Ja natürlich, davon dass Du bereits Unternehmern bist, stand nicht im Sachverhalt. Unternehmer ist man nur einmal, auch wenn man ggf. zwei Betriebe hat. Also hole Dir die Vorsteuer mit der entsprechenden Quartalsmeldung zurück.
Für die steuerliche Absetzung von Arbeitszimmerkosten wie Miete und Stromausgaben muss ich diese Ausgaben beim Finanzamt angeben. Soll ich sie jedoch in der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder erst in der jährlichen Einkommensteuererklärung melden?
Werfe die Dinge nicht durcheinander.
Einkommensteuer: Hier gibst Du Deine Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung an, woraus sich der Gewinn, oder Verlust ergibt.
Da Du schon eine selbständige Tätigkeit hattest:
Für meine neue Tätigkeit soll ich die Steuernummer meiner alten Tätigkeit verwenden und die Einnahmen beider Tätigkeiten zusammenfassen
Also müsstest Du eigentlich zwei Anlagen EÜR machen, oder war die andere Tätigkeit auch freier Beruf und sehr ähnlich, das beidesd zusammen kann?
Für die Umsatzsteuer geht es ja um was anderes, da geht es nicht um Kosten beim abziehen, sondern um die in den Kosten enthaltene Umsatzsteuer, die Du als Vorsteuer abziehen kannst (siehe Auto).
Das machst Du pro Quartal, nicht einmal pro Jahr.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich nebenbei einen anderen Job ausübe, hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass ich meine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben soll. Für meine neue Tätigkeit soll ich die Steuernummer meiner alten Tätigkeit verwenden und die Einnahmen beider Tätigkeiten zusammenfassen. Kann ich diese Zusammenfassung oder genauer gesagt die Umsatzsteuer für beide Tätigkeiten ebenfalls vierteljährlich melden?