Guten Tag liebe Finanzfrage-Community,

ich befinde mich kurz davor meine Gewerbeanmeldung zu versenden. Ist die Beschreibung für die Angemeldete Tätigkeit "Onlinehandel von digital und physischen Waren" eurer Meinung nach zulässig?

Ich meine nachgelesen zu haben, dass diese Angabe nicht zu breit und nicht zu eng gefasst sein sollte.

Ich werde Bilder in Form von digitalen Dateien und als Prints über einen Dienstleister über Etsy sowie einen eigenen Online Shop vertreiben, wenn alles nach Plan läuft.

Vielen Dank!