Zweitstudium nur absetzbar wenn man danach in dem Bereich arbeitet?
Ich habe gelesen, man darf es nur steuerlich absetzen, wenn man danach in dem Bereich arbeitet. Was passiert denn wenn ich nicht in dem Bereich arbeiten werde? Muss ich dann etwas zurück zahlen?
2 Antworten
Wenn Du das gelesen hast, ist es eine seltsame Quelle.
Wenn Du Philosophie studierst udn kein Philisoph gesucht wird, kann man von Dir natürlich nicht verlangen, dass Du Steuerabzüge zurück zahlst. Totel widersinnig.
Wo hast Du das denn gelesen?
Ich hab das auch schon gelesen, vermutlich in irgendwelchen Fragen, wo das FA einen Bezug zu einer Erwerbstätigkeit/Einkünfteerzielungsabsicht vermisste und daher den Verlustvortrag ablehnte.
Im Artikel geht es um einen Arzt im Ruhestand.
Anderer Fall: Ein Bekannter hat im Zweitstudium Psychologie studiert und danach im Erstberuf in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet, da es in seiner Kleinstadt keine Psychologenstellen gab. War das Studium dann Privathobby? Ich würde dann Einspruch einlegen.
Wenn jemand eine Zweitausbildung macht und dann Kinder bekommt und mehrere Jahre gar nicht arbeitet, würde ich mir eine Aberkennung der Werbungskosten auch nicht gefallen lassen. Ausser ich mache das Studium wirklich nur aus privatem Interesse und damit ich mich nicht langweile.
Die Frage war aber auch, ob Werbungskosten (die in der Zusammenveranlagung mit dem Ehemann für 2023 geltend gemacht werden) dann später rückwirkend aberkannt werden könnten und eine Steuernachzahlung für 2023 droht. Das ginge doch nur mit Vorläufigkeitsvermerk auf dem Steuerbescheid?
Und selbst wenn jemand das Jodeldiplom erworben hat - wenn das mit einem rechtskräftigen Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk (oder wie heisst das?) berücksichtigt wurde für 2023, kann der Bescheid doch nicht in 2028 geändert werden für 2023?