Gewerbeanmeldung: Angemeldete Tätigkeit (Punkt 18) so zulässig?
Guten Tag liebe Finanzfrage-Community,
ich befinde mich kurz davor meine Gewerbeanmeldung zu versenden. Ist die Beschreibung für die Angemeldete Tätigkeit "Onlinehandel von digital und physischen Waren" eurer Meinung nach zulässig?
Ich meine nachgelesen zu haben, dass diese Angabe nicht zu breit und nicht zu eng gefasst sein sollte.
Ich werde Bilder in Form von digitalen Dateien und als Prints über einen Dienstleister über Etsy sowie einen eigenen Online Shop vertreiben, wenn alles nach Plan läuft.
Vielen Dank!
Ich habe die Beschreibung zu "Onlinehandel und Vertrieb von digitalen und physischen Waren sowie Dienstleistungen" geändert, da ich die genannten Bilder personalisieren werde.
3 Antworten
Hallo atlbaby,
dasselbe hatte ich auch eingetragen: "Onlinehandel von digitalen und physischen Waren"
Die Mitarbeiterin vom Gewerbeamt hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass das so nicht geht. Das sei zu allgemein, (ist es auch ;-))
Das hat sie mir via Post mitgeteilt, obwohl die Anmeldung online war.
Geantwortet habe ich per E-Mail. Bis das dann komplett bearbeitet war verstrichen 3 Wochen.
Das Problem ist wohl, dass einige Gewerbeämter in Deutschland die Angabe der Tätigkeit "Onlinehandel von digitalen und physischen Waren" zulassen und andere wiederum nicht.
Wenn Du keine Zeit verlieren möchtest:
"Erstellung und Vertrieb von Bildern in Form von digitalen Dateien und als Prints"
oder so ähnlich. Bin kein Profi, aber ich würde nach meiner Erfahrung, mit meiner Gewerbeanmeldung, so verfahren.
Du kannst es natürlich auch mit "Onlinehandel und Vertrieb von digitalen und physischen Waren sowie Dienstleistungen" probieren, vielleicht klappt es ja doch.
Viel Erfolg
Hi,
sorry, sehe deine Antwort erst jetzt. Ich habe meine Gewerbeanmeldung unterschrieben und gestempelt zurück bekommen. Ich gehe davon aus, dass das bei mir so akzeptiert wurde :)
Ich werde Bilder in Form von digitalen Dateien und als Prints
Selbst gemalte Bilder, oder selbst gemachte Fotos?
Oder woher kommen diese Bilder, die Du verkaufst.
Im Übrigen hat @Brenner777 recht:
"Erstellung und Vertrieb von Bildern in Form von digitalen Dateien und als Prints"
klingt gut, aber wenn es die "Erstellung" von Bildern ist, dann hast Du daran das Urheberrecht udn der Verkauf ist kein Gewerbe, sondern freier Beruf udn es wäre nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Um sicher zu gehen empfiehlt sich eine persönliche Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.