Darf Finanzamt freies Guthaben zurück behalten?

3 Antworten

Geht's auch verständlich, diesen Kauderwelsch versteht ja kein normaler User!

"Das Verfahren war für 2012 in 2021 und vorgetragen wurde dies auf 2018."

Was wurde vorgetragen - eine Erstattung kann nicht vorgetragen werden, handelt es sich um einen Verlustvortrag?

" Diese Jahr 2018 hat noch keine Bearbeitung erfahren"

Heißt was - nicht keine Erklärung abgegeben?

Das Verfahren habest Du doch sicher mit Hilfe Deines Steuerberaters geführt - warum fragst Du nicht ihn/sie?


tummle 
Beitragsersteller
 04.03.2024, 14:45

Danke für die Antwort, aber man sollte die Frage auch richtig lesen.

Andri123  04.03.2024, 15:12
@tummle

Man sollte Fragen verständlich formulieren und wenn das nicht gelungen ist, auf Nachfragen freundlich nachliefern.

Im Allgemeinen besteht nach 6 Monaten bei grundlos fehlender Bearbeitung die Möglichkeit Untätigkeitseinspruch einzulegen, das ist quasi das Pendant zur Untätigkeitsklage bei anderen Behörden.

Eifelia  04.03.2024, 15:32
@tummle

Ich habe gelesen - und auf Grund der ziemlich ungenauen Formulierung Rückfragen gestellt. Aber wenn Du meinst, dass das alles klar und eindeutig formuliert ist, dann warte halt auf andere Antworter.

wurzlsepp6682  04.03.2024, 19:04
@tummle

mademyday! Eifelia ist STEUERBERATERIN. wenn diese die Frage nicht versteht, so ist die Frage wohl extrem bescheiden gestellt!

Zuerst einmal sollest Du den Vorgang genauer schildern. Aus Deinem Geschreibsel wird niemand schlau. Des weiteren solltest Du klären, ob es einen Nichtanwenduns-Erlass des Finanzministers gibt.

Wenn ein Verfahren vor dem FG gewonnen wurde, heist das noch gar nix. Wenn ein entspechender Nichtanwendungs-Erlaß vorliegt, wird die Rechtsprechung ignoriert vom FA.


Eifelia  04.03.2024, 18:54

Nein, so funktionieren Nichtanwendungserlasse nicht. NAE gibt es nur bei BFH-Urteilen und damit wird verfügt, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet wird - bei demjenigen, der das Urteil erstritten hat, wird dieses selbstverständlich auch angewandt.

wurzlsepp6682  04.03.2024, 19:05
@Eifelia

jetzt komm Hildefeuer doch nicht mit FAkten, interessieren diese doch nicht