Darf Finanzamt freies Guthaben zurück behalten?
Ich haben einen Steuerbescheid 2012, nach Klage vor dem FG erhalten, bei der sich der erstrittene Betrag als Guthaben ausweist. Das Verfahren war für 2012 in 2021 und vorgetragen wurde dies auf 2018. Der Steuerbscheid kam in 2023. Diese Jahr 2018 hat noch keine Bearbeitung erfahren. Ich habe keine Schulden, keine Pfändung, nehme nur an, dass das FA sauer wegen der wiederholten Niederlage ist. Was kann man machen???
3 Antworten
Geht's auch verständlich, diesen Kauderwelsch versteht ja kein normaler User!
"Das Verfahren war für 2012 in 2021 und vorgetragen wurde dies auf 2018."
Was wurde vorgetragen - eine Erstattung kann nicht vorgetragen werden, handelt es sich um einen Verlustvortrag?
" Diese Jahr 2018 hat noch keine Bearbeitung erfahren"
Heißt was - nicht keine Erklärung abgegeben?
Das Verfahren habest Du doch sicher mit Hilfe Deines Steuerberaters geführt - warum fragst Du nicht ihn/sie?
Man sollte Fragen verständlich formulieren und wenn das nicht gelungen ist, auf Nachfragen freundlich nachliefern.
Im Allgemeinen besteht nach 6 Monaten bei grundlos fehlender Bearbeitung die Möglichkeit Untätigkeitseinspruch einzulegen, das ist quasi das Pendant zur Untätigkeitsklage bei anderen Behörden.
mademyday! Eifelia ist STEUERBERATERIN. wenn diese die Frage nicht versteht, so ist die Frage wohl extrem bescheiden gestellt!
Zuerst einmal sollest Du den Vorgang genauer schildern. Aus Deinem Geschreibsel wird niemand schlau. Des weiteren solltest Du klären, ob es einen Nichtanwenduns-Erlass des Finanzministers gibt.
Wenn ein Verfahren vor dem FG gewonnen wurde, heist das noch gar nix. Wenn ein entspechender Nichtanwendungs-Erlaß vorliegt, wird die Rechtsprechung ignoriert vom FA.
Nein, so funktionieren Nichtanwendungserlasse nicht. NAE gibt es nur bei BFH-Urteilen und damit wird verfügt, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet wird - bei demjenigen, der das Urteil erstritten hat, wird dieses selbstverständlich auch angewandt.
jetzt komm Hildefeuer doch nicht mit FAkten, interessieren diese doch nicht
Danke für die Antwort, aber man sollte die Frage auch richtig lesen.