Hallo,
ich bin bei zwei der Seiten des Formulares auf Probleme gestoßen bzw. ergeben sich für mich Fragen.
Angaben zur Festsetzung der Voruaszahlungen - Voraussichtliche Einkünfte:
Muss ich bei Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit Angaben machen oder reicht die Angabe bei Gewerbebetrieb?
Nehme ich bei nichtselbstständiger Arbeit meinen Bruttolohn abzüglich der Werbungskostenpauschale an?
Umsätze im Bereich des Handels mit Waren im Internet:
Muss ich bei "Ich werde über eine/mehrere elektronische Schnittstelle(n) im Sinne des § 25e Absatz 5 UStG handeln. Eine elektronische Schnittstelle im Sinne des § 25e Absatz 5 UStG ist ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal oder Ähnliches." ein Kreuz machen? Letztenedlich beantrage ich die Befreiung von der Umsatzsteuer und erhalte ja über den Webanbieter das Geld und nicht direkt vom Kunden.
Ich habe bereits 09.2022 Geld damit verdient. Gehe ich bei Angaben zum Gründungsjahr dennoch auf das Jahr 2023 ein? Wie mache ich nachträgliche Angaben zum jahr 2022?
Vielen Dank vorab.