Darf Finanzamt freies Guthaben zurück behalten?
Ich haben einen Steuerbescheid 2012, nach Klage vor dem FG erhalten, bei der sich der erstrittene Betrag als Guthaben ausweist. Das Verfahren war für 2012 in 2021 und vorgetragen wurde dies auf 2018. Der Steuerbscheid kam in 2023. Diese Jahr 2018 hat noch keine Bearbeitung erfahren. Ich habe keine Schulden, keine Pfändung, nehme nur an, dass das FA sauer wegen der wiederholten Niederlage ist. Was kann man machen???
Finanzamt,
Finanzamt Steuererklärung