Liebhaberei oder Gewerbe?
Hallo Finanzfrage Community,
bei mir handelt es sich um einen hobbymäßigem Musikproduzent? Hauptberuflich arbeite ich eine 39 Stunden-Woche und beziehe daraus mein Einkommen bzw. die Lebenserhaltungskosten und auch die Krankenversicherung.
So zurück zum Thema, ich würde gerne Inhalte auf YouTube, Spotify usw. anbieten und stelle mir hier die Frage muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellen könnte und um ehrlich zu sein ist dass gewisser weise auch so. Ich habe mal gelesen, dass Einnahmen unter 410€ im Jahr dafür sorgen, dass ich kein Gewerbe anmelden muss bzw. sie nur in der Steuererklärung angeben muss.
Sollte das wirklich so sein, kann ich später noch ein Gewerbe in dem Bereich anmelden? Beispiel: Ich "verdiene" 2 Jahre lang "nur" 100€ im Jahr, dann aber steigen die auf über die 410€. Habe ich da Probleme noch ein Gewerbe zu eröffnen(das mir das Finanzamt unterstellt, dass ich schon immer eine "Gewinnerziehlungsabsicht" habe oder ist das kein Problem?
Danke im voraus
1 Antwort
JA, das ist Gewerbe, wenn Du bei Plattformen Musik einstellst, außer, es eine komplette Eigenproduktion. Also Du bist der vortragende Künstler und kassierst für das ansehen.
Wenn Deine Einnahmen aus der Werbung bei YouTube sind, ist es Gewerbe.
Liebhaberei ist es, wenn Du laufend verluste machst, die Du mit Deinem anderen Einkommen verrechnest, um Einkommensteuererstattungen zu erhalten.
Die 419,- Euro Grenze (kombiniert ,ot der Gleitzone bis 820,- Euro)bezieht sich nur darauf, dass Gewinne (nicht Einnahmen, Gewinn ist Einnahmen abzüglich Kosten) bis 410,- Euro einkommensteuerfrei sind udn bis 820,- Euro nur teilweise besteuert werden.