35 std Festanstellung und 520€ Job plus Honorartätigkeit?
Ich bin 28 Jahre in der Steuerklasse 4 und verdiene 2800€, was 1902€ netto entsprechen.( kindfrei )
Des Weiteren habe ich eine Nebentätigkeit die mir aktuell 450€ vergütet aber im nächsten Monat auf 520€ geht. Gestern habe ich die Möglichkeit bekommen bei einem dritten separaten Träger eine Honorarkraft zu für 320€ zu werden.
Ist es steuerlich und rechtlich möglich?
Mit wv Abzügen muss ich rechnen ?
könnte ich ein Böses erwachen nach der Steuererklärung haben, wo mir von der Tätigkeit als Honorar nichts übrig bleiben tut?
3 Antworten
Ist es steuerlich und rechtlich möglich?
Problemlos.
Mit wv Abzügen muss ich rechnen ?
Bei selbständiger Tätigkeit gibt es keine Abzüge.
Du machst eine Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung um den Gewinnzu ermitteln. Auf die Ausgaben achten. 1/2 von Internet und Telefongebühren gehören auch dazu. Die Fahrkosten zum Auftraggeber nicht vergessen. Abschreibungen auf Computer/Notebook.
Beim Gewinn solltest Du damit rechnet, dass ca. 35 - 40 % dann an Steuern anfällt.
Als Faustregel lege ich immer 1/3 des Gewinns für die EkSt auf einem separaten Konto zurück, die mit der jährlichen Steuererklärung fällig wird. Wenn du also monatlich 320€ aus selbständigen Einkünften erwirtschaftest, vielleicht €270 Gewinn sind, würde ich 90 Euro monatlich zurücklegen. Da deine Einkünfte sehr stabil zu sein scheinen, kannst du es auch noch genauer ausrechnen mit der Steuertabelle.
Rechtlich und steuerlich möglich. Kein Problem.
Wenn die erste Nebentätigkeit ein Minijob ist, dass braucht dieser hier nicht weiter berücksichtigt zu werden. Leider fehlt diese Angabe.
Arbeit auf Honorarbasis kann sich auch als Nebenjob lohnen. Während Sie bei Honorartätigkeit im Hauptjob zwangsläufig Steuern abführen müssen, kann ein nebenberuflicher Honorarjob steuerfrei bleiben. Das gilt, wenn die Tätigkeit weniger als sechs Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und einer Lehrtätigkeit nachgehen.
Warte mal ab, bis hier unsere Steuerberater schreiben.
Das Einkommen aus dem Minijob wäre, soweit es pauschaliert durch den Arbeitgeber besteuert wird, steuertechnisch irrelevant.
Ist es steuerlich und rechtlich möglich?
Natürlich - das Einkommen aus Honorartätigkeit müsste in der Steuererklärung angegeben und via Einkommensteuer nachversteuert werden ...... hinsichtlich des (prozentualen ) Steuersatzes kommt es darauf wie hoch Eurer gemeinschaftliches Einkommen als Eheleute ist.