Wird die AVWL auf dem Steuerbescheid verrechnet oder gesondert ausgezahlt?
Hallo,
ich habe heute meinen Steuerbescheid ausgezahlt bekommen und vor wenigen Tagen auch postalisch erhalten. - Ging echt fix dieses Jahr.
Ich stelle mir allerdings die Frage, ob ich die 487€ der AVWL gesondert ausgezahlt bekomme oder diese schon in den 688.88€ enthalten sind. - Mein Steuerprogramm warf mir auch eine Summe von ungefähr 1.100€ nach ausfüllen aller Angaben aus.
Leider werde ich auch nach längerem recherchieren nicht schlau und beim Finanzamt haben Sie tatsächlich aktuell die Telefone abgestellt. Meine LBS habe ich ebenfalls schon kontaktiert, da kann man aber niemand so richtig was dazu sagen und die müssten sich wohl auch erstmal schlau machen.
Bevor ich beim teuren Steuerberater vorbeischaue, wollte ich mein Glück hier versuchen.
Anbei schicke ich euch mal meinen Steuerbescheid dabei und hoffe auf einfach erklärte Antworten, da ich nicht so gut mit der Thematik vertraut bin.
Vorab vielen Dank!
Liebe Grüße
Pakuta
3 Antworten
Du bekommst keine Altersvorsorgezulage (keine Ahnung, wie Du dafür auf die Abkürzung "AVWL" kommst 😅) in Deinen Riestervertrag gezahlt, weil die steuerliche Auswirkung höher ist als die Zulage wäre. Diese Auswirkung ist in der Steuerberechnung aber schon enthalten.
Wegen der höheren Erstattung lt Software mal Berechnung und Bescheid nebeneinanderlegen und Schritt für Schritt vergleichen und auch die Erläuterungen im Bescheid lesen, bei Unkkarheiten gern wieder hier melden.
Wie Dir jetzt zwei Mal mitgeteilt wurde, sind sie in den 688 enthalten, Du bekommst die 487 nicht zusätzlich. Die werden auch nicht geltend gemacht - das ist die Steuerermäßigung, die auf die AVWL entfällt, die AVWL werden also geltend gemacht. Die suchst Du an der falschen Stelle - die stehen nicht im Abrechnungsteil. Suche bei den Vorsorgeaufwendungen die Altersvorsorgeaufwendungen - voilá.
AVWL steht für altersvorsorgewirksame Leistungen - das ist aber das, was DU in den Riestervertrag einzahlst. Die Altersvorsorgezulage zahlt der Staat dazu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die VL in die bAV einfließen würden, fändest du das nicht auf deinem Steuerbescheid außer durch ein geringeres Bruttogehalt und ggf. entsprechend reduziertes Netto.
Du redest aber vom zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei einem Riestervertrag, Die 487,- € fließen natürlich in die Gesamterstattung ein und werden nicht separat gebucht.
Mein Steuerprogramm warf mir auch eine Summe von ungefähr 1.100€ nach ausfüllen aller Angaben aus
Wenn die Steuerberechnung der Software eine zu hohe Erstattung ergibt, dann liegt das oft daran, dass man in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben hat, dass man keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hätte.
Ich habe auf dem Bescheid der LBS aber bei den Einzahlungen AVWL stehen und auch mein Arbeitgeber gibt es auf meiner Abrechnung so an. Zudem wurde mir damals von der LBS gesagt, dass ich das bei der Steuererklärung geltend machen kann & bis zu 500€ jedes Jahr wiederbekomme. Würde ja mit den 487€ hinhauen.
Das Steuerprogramm hat mit nach der Angabe aller Daten ebenfalls um die 1.100€ ausgespuckt, das würde ja alles soweit passen, wenn ich die 487€ auch noch bekomme.
Nur ist mir das anhand des Steuerbescheides nicht schlüssig, wie jetzt die 487€ geltend gemacht werden. 😅 - Entweder sind die schon in den 688€ enthalten oder ich kriege die gesondert ausgezahlt. Allerdings ist oben Neid er Auflistung der 688€ keine Rede vom Riesterbausparvertrag.