Verpflegungsmehraufwand ambulante Familienhilfe?
Hallo alle zusammen,
ich arbeite als Sozialarbeiter und habe ein festes Büro.
Ich fahre jedoch regelmäßig in die Familien, die ich betreue und bin dort bis zu 3 Stunden und fahren dann meistens nochmal ins Büro und dann wieder in eine andere Familie. Am Tag bin ich in der Regel mehr als 8 Stunden (mit Pause) unterwegs. Habe ich dann Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand - oder kann mir meine Arbeitergeber mir dies bescheinigen, damit ich es steuerlich geltend machen kann?
2 Antworten
Ich denke, den Verpflegungsmehraufwand könntest Du eher für Tage ansetzen, an den Du nicht zwischendurch ins Büro fährst, z.B. 2/5. An solchen Tagen würde auch die Zeit der Abwesenheit von der Wohnung zählen, um auf über 8 Stunden zu kommen.
Typisch ist wahrscheinlich, vormittags Aussentermine, dann Büro (Aktenvermerke, Telefonate, Schriftkram, Dienstbesprechung und so) und dann nochmal raus. Dann zählt m. E. nur die Arbeitszeit außerhalb des Büros (= erste Tätigkeitsstätte), und da wirst Du nicht auf über 8 h kommen.
Aber 2 Fünftel von 230 Arbeitstagen mal 14 Euro bringt ja auch etwas. Vorausgesetzt, Du organisierst es auch so. Und über die Werbungskostenpauschale müsstest Du natürlich auch kommen.
@Andri123 hat Recht. Für einen Verpflegungsmehraufwand muss man sowohl von Daheim, wie von der erst Tätigkeitsstätte über 8 Stunden entfernt sein.