Verpflegungsmehraufwand ambulante Familienhilfe?

2 Antworten

Ich denke, den Verpflegungsmehraufwand könntest Du eher für Tage ansetzen, an den Du nicht zwischendurch ins Büro fährst, z.B. 2/5. An solchen Tagen würde auch die Zeit der Abwesenheit von der Wohnung zählen, um auf über 8 Stunden zu kommen.

Typisch ist wahrscheinlich, vormittags Aussentermine, dann Büro (Aktenvermerke, Telefonate, Schriftkram, Dienstbesprechung und so) und dann nochmal raus. Dann zählt m. E. nur die Arbeitszeit außerhalb des Büros (= erste Tätigkeitsstätte), und da wirst Du nicht auf über 8 h kommen.

Aber 2 Fünftel von 230 Arbeitstagen mal 14 Euro bringt ja auch etwas. Vorausgesetzt, Du organisierst es auch so. Und über die Werbungskostenpauschale müsstest Du natürlich auch kommen.

@Andri123 hat Recht. Für einen Verpflegungsmehraufwand muss man sowohl von Daheim, wie von der erst Tätigkeitsstätte über 8 Stunden entfernt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986