Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

2 Antworten

Die Antwort mit ausführlicher Begründung von @gandalf94305 ist richtig udn sehr präzise.

Ich kann es Dir auch so erklären:

Wenn man etwas in einem Onlinespiel, einer Plattform, oder sonstigen Aktion, bei der mit einer Spielwährung gearbeitet wird, oder mit einem Punktesystem, muss die Erträge (sofern sie überhaupt steuerpflichtig sind), in dem Moment versteurn, wo er es in einen auszahlbaren Betrag umwandeln kann.

Ob das nun Steamguthaben sind, irgendwelche Coins, oder eine interne Währung einer Spielebene, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dass man sich das in einer offiziellen Währung auszahlen lassen kann, egal ob auf sein Bankkonto, oder auf paypal, ist es steuerlich als Einnahme zugeflossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Von Experte wfwbinder bestätigt

Es gibt dazu ein Urteil des BFH aus 2021, das zwar eigentlich einen umsatzsteuerlichen Aspekt solcher Transaktionen betrachtete, jedoch in Grundzügen erläuterte, warum etwas steuerbar bzw. nicht steuerbar ist.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210041/

Grundlage der Argumentation ist die Konvertibilität der virtuellen Währung in reale Währungen mit Relevanz für Geschäfte in der Realwirtschaft.

Tauschst Du reales Geld in Steam-Guthaben, so ist per AGB der Rücktausch bzw. die Auszahlung ausgeschlossen. Ebenso sind Tauschgeschäfte ausgeschlossen, bei denen Du jemandem ein "Geschenk" machst, der Dir dann ein paar EUR dafür schenkt. Regelwidriges Verhalten kann zur Sperrung von Accounts führen - und da Steam-Guthaben accountgebunden sind - zum Verlust des Zugriffs auf dieses Guthaben.

Ist also der Kauf einer Spielwährung eine Einbahnstraße, so sind Transaktionen in dieser virtuellen Währung keine steuerbaren Vorgänge. Sollte es aber eine Möglichkeit zur Auszahlung von Beträgen in Realwährung geben, wird dies auch für das Finanzamt interessant. Dass zwischen dem Anfang und Ende der Kette von Transaktionen eine Million Einzelschritte liegen können, interessiert dabei nicht. Das ist Dein Problem. Im Bereich des High-Frequency-Trading gibt es solche Effekte auch - es muss nur die Nachvollziehbarkeit und Bewertbarkeit insgesamt gewährleistet sein.

Wenn im genannten Beispiel eine Auszahlung von 50.000 EUR über einen Marktplatz erfolgen würde, kannst Du jetzt überlegen, was hier zur Anwendung kommen könnte:

  • Gewinne aus Glückspiel sind steuerfrei, wenn Du das nicht beruflich betreibst. Damit wäre der Erlös komplett steuerfrei.
  • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind nach einem Jahr Haltedauer der Güter steuerfrei.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Lizenzen (darum handelt es sich bei virtuellen Gütern im engeren Sinne) sind gewerbliche Einkünfte und damit vollständig zu versteuern

Ich vermute jedoch, wenn dieses Modell um sich greifen sollte, wird es ein weiteres BFH-Urteil oder eine klare gesetzliche Regelung erfordern, um diese Fälle abschließend zu klären.


aaalllooo 
Beitragsersteller
 15.02.2023, 10:08

Danke erstmal für die Antwort. Wie sieht es denn aus wenn man einen Gegenstand auf dem Steameigenen Marktplatz verkauft, wo es eine "Einbahnstraße" ist...und damit dann Gegenstände kauft die man in 5 Jahren auf einem externen Marktplatz verkauft?

gandalf94305  15.02.2023, 12:37
@aaalllooo

Wenn es dafür höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, hätte man mehr Sicherheit. Mir sind keine bekannt (außer dem einen Beispiel, das der BFH zu entscheiden hatte).

Letztendlich kommt es auf die Anschaffung und den Verkauf an, der zu Realgeld führt, das Gegenstand einer Besteuerung ist. Ob nun die initiale Anschaffung des virtuellen Gegenstands oder der letzte Tausch in den final zu veräußernden virtuellen Gegenstand relevant ist, wäre zu klären.

Fonds, die steuerneutral ohne Domizilwechsel bei der KVG getauscht werden, erhalten die ursprünglichen Anschaffungsdaten. Fonds mit Domizilwechsel unterliegen einer Veräußerungsfiktion zum Tauschzeitpunkt. Es wird irgendwann für virtuelle Güter wahrscheinlich eine ähnliche Differenzierung geben, die dann in ein EStG gefasst werden kann. Bisher ist hier nichts definitiv geregelt und man kann nur die drei genannten Szenarien heranziehen, die jedoch im Prinzip auf Analogieschlüssen beruhen.

aaalllooo 
Beitragsersteller
 15.02.2023, 13:44
@gandalf94305

Alles klar danke, zwei letzte Fragen noch falls möglich. 1) Kann man mit solchen Problemen einfach in Zukunft zum Steuerberater gehen und klären lassen oder an wen wendet man sich bei sowas?

2) Und was wäre wenn der Steuerberater bemerkt, dass es z.B. rechtlich nicht passt, zeigt der einen dann an oder was? :D Bin kein bisschen im Thema Recht usw. drin und hab auch keinen Bock wegen Steuerhinterziehung oder so ne Strafe zu kriegen und lieber alles auf Nummer sicher machen.

gandalf94305  16.02.2023, 20:50
@aaalllooo

Steuerberater können Dir qualifiziert eine Meinung darbieten. Verbindlich kann das jedoch nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts passieren.

Ein Steuerberater wird nicht seine Mandanten anzeigen, sondern Dich auf das Problem aufmerksam machen und eine Lösung suchen.