Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?
Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.
Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.
Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.
Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.
Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.
Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.
* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)
2 Antworten
Die Antwort mit ausführlicher Begründung von @gandalf94305 ist richtig udn sehr präzise.
Ich kann es Dir auch so erklären:
Wenn man etwas in einem Onlinespiel, einer Plattform, oder sonstigen Aktion, bei der mit einer Spielwährung gearbeitet wird, oder mit einem Punktesystem, muss die Erträge (sofern sie überhaupt steuerpflichtig sind), in dem Moment versteurn, wo er es in einen auszahlbaren Betrag umwandeln kann.
Ob das nun Steamguthaben sind, irgendwelche Coins, oder eine interne Währung einer Spielebene, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dass man sich das in einer offiziellen Währung auszahlen lassen kann, egal ob auf sein Bankkonto, oder auf paypal, ist es steuerlich als Einnahme zugeflossen.
Es gibt dazu ein Urteil des BFH aus 2021, das zwar eigentlich einen umsatzsteuerlichen Aspekt solcher Transaktionen betrachtete, jedoch in Grundzügen erläuterte, warum etwas steuerbar bzw. nicht steuerbar ist.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210041/
Grundlage der Argumentation ist die Konvertibilität der virtuellen Währung in reale Währungen mit Relevanz für Geschäfte in der Realwirtschaft.
Tauschst Du reales Geld in Steam-Guthaben, so ist per AGB der Rücktausch bzw. die Auszahlung ausgeschlossen. Ebenso sind Tauschgeschäfte ausgeschlossen, bei denen Du jemandem ein "Geschenk" machst, der Dir dann ein paar EUR dafür schenkt. Regelwidriges Verhalten kann zur Sperrung von Accounts führen - und da Steam-Guthaben accountgebunden sind - zum Verlust des Zugriffs auf dieses Guthaben.
Ist also der Kauf einer Spielwährung eine Einbahnstraße, so sind Transaktionen in dieser virtuellen Währung keine steuerbaren Vorgänge. Sollte es aber eine Möglichkeit zur Auszahlung von Beträgen in Realwährung geben, wird dies auch für das Finanzamt interessant. Dass zwischen dem Anfang und Ende der Kette von Transaktionen eine Million Einzelschritte liegen können, interessiert dabei nicht. Das ist Dein Problem. Im Bereich des High-Frequency-Trading gibt es solche Effekte auch - es muss nur die Nachvollziehbarkeit und Bewertbarkeit insgesamt gewährleistet sein.
Wenn im genannten Beispiel eine Auszahlung von 50.000 EUR über einen Marktplatz erfolgen würde, kannst Du jetzt überlegen, was hier zur Anwendung kommen könnte:
- Gewinne aus Glückspiel sind steuerfrei, wenn Du das nicht beruflich betreibst. Damit wäre der Erlös komplett steuerfrei.
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind nach einem Jahr Haltedauer der Güter steuerfrei.
- Gewinne aus der Veräußerung von Lizenzen (darum handelt es sich bei virtuellen Gütern im engeren Sinne) sind gewerbliche Einkünfte und damit vollständig zu versteuern
Ich vermute jedoch, wenn dieses Modell um sich greifen sollte, wird es ein weiteres BFH-Urteil oder eine klare gesetzliche Regelung erfordern, um diese Fälle abschließend zu klären.
Wenn es dafür höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, hätte man mehr Sicherheit. Mir sind keine bekannt (außer dem einen Beispiel, das der BFH zu entscheiden hatte).
Letztendlich kommt es auf die Anschaffung und den Verkauf an, der zu Realgeld führt, das Gegenstand einer Besteuerung ist. Ob nun die initiale Anschaffung des virtuellen Gegenstands oder der letzte Tausch in den final zu veräußernden virtuellen Gegenstand relevant ist, wäre zu klären.
Fonds, die steuerneutral ohne Domizilwechsel bei der KVG getauscht werden, erhalten die ursprünglichen Anschaffungsdaten. Fonds mit Domizilwechsel unterliegen einer Veräußerungsfiktion zum Tauschzeitpunkt. Es wird irgendwann für virtuelle Güter wahrscheinlich eine ähnliche Differenzierung geben, die dann in ein EStG gefasst werden kann. Bisher ist hier nichts definitiv geregelt und man kann nur die drei genannten Szenarien heranziehen, die jedoch im Prinzip auf Analogieschlüssen beruhen.
Alles klar danke, zwei letzte Fragen noch falls möglich. 1) Kann man mit solchen Problemen einfach in Zukunft zum Steuerberater gehen und klären lassen oder an wen wendet man sich bei sowas?
2) Und was wäre wenn der Steuerberater bemerkt, dass es z.B. rechtlich nicht passt, zeigt der einen dann an oder was? :D Bin kein bisschen im Thema Recht usw. drin und hab auch keinen Bock wegen Steuerhinterziehung oder so ne Strafe zu kriegen und lieber alles auf Nummer sicher machen.
Steuerberater können Dir qualifiziert eine Meinung darbieten. Verbindlich kann das jedoch nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts passieren.
Ein Steuerberater wird nicht seine Mandanten anzeigen, sondern Dich auf das Problem aufmerksam machen und eine Lösung suchen.
Danke erstmal für die Antwort. Wie sieht es denn aus wenn man einen Gegenstand auf dem Steameigenen Marktplatz verkauft, wo es eine "Einbahnstraße" ist...und damit dann Gegenstände kauft die man in 5 Jahren auf einem externen Marktplatz verkauft?