Einkommensteuer: können Zinserträge mit Verlusten aus Fondsverkäufen verrechnet werden?
Hallo,
jemand mit einer Netto-Rente von knapp 12000€ wird im Jahr 2023 evtl. mehr als 1000€ Zinserträge haben. Zugleich hat er aber auch Verluste aus dem Verkauf von Aktienfondsanteilen i.H.v. einigen hundert Euro gehabt.
Weiterhin einen Verlustvortrag von ca. 10000€ aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §10d, welcher seit Jahren immer wieder vorgetragen wird.
Frage: da die Zinserträge größtenteils bei ausl. Banken aufgelaufen sind und kein dt. Steuerabzug vorgenommen wurde, wird der Rentner für die EST-Erklärung eine Nachzahlung leisten müssen? Wenn die Summe der Zinserträge insgesamt über der Freigrenze von 1000€ liegen wird?
Für Antworten danke im Voraus!
2 Antworten
Frage: da die Zinserträge größtenteils bei ausl. Banken aufgelaufen sind und kein dt. Steuerabzug vorgenommen wurde, wird der Rentner für die EST-Erklärung eine Nachzahlung leisten müssen?
Das kann Dir nach Deinem Sachverhalt keiner seriös beantworten.
- Entscheidend ist die Bruttorente.
- wie viel davon steuerpflichtig ist, kann man nur sagen, seit wann die Rente läuft udn wie hoch die anfängliche monatliche Bruttorente war.
- selbst wenn die tatsächlichen Zinsen über 1.000,- Euro sein werden, wäre die Steuer auf den überschießenden Betrag auf 25 % + Nebensteuern begrenzt.
Also rechnen wir das aus, was Du auf dem Rentenbescheid vor Dir hast.
12.800,- Euro / 18 = 711,11 Bruttorente pro Monat. (wie bist Du zu den ca. 1.000,- Euro netto Rente pro Monat gekommen?).
wären für das erste Jahr (nur um den Freibetrag zu ermitteln) 8.533,- Euro.
Thema schon erledigt, da hier noch ein Freibetrag runter geht udn der Grundfreibetrag über 10.000,- Euro ist, wären schon mal Kapitaleinkünfte von 3.000,- Euro steuerfrei. Sollte Kapitalertragsteuer abgezogen werden einfach eine Einkommensteuererklärung abgeben udn "Günstigerprüfung" ankreuzen.
2022?
Gewinne aus Zinsen im In- und Ausland, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, können mit Verlusten aus Fonds im In- und Ausland, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, verrechnet werden. Es ist der gleiche "Verlustverrechnungstopf".
Zum Verlustvortrag: Aus welcher Quelle sind die Verluste entstanden?
Jemand kreuzt "Günstigerprüfung" für die Kapitalerträge an. Ob sich nach Abzug der Sonderausgaben und evtl. auch außergewöhnlicher Belastungen eine Steuer ergibt und was es für Verluste sind, lässt sich so nicht sagen.
Vielen Dank für die Antwort!
Gerade habe ich festgestellt, dass mir ein Fehler unterlaufen ist: im ersten Satz müsste es 2023 heißen. Also korrekt: ... wird im Jahr 2023 evtl. mehr als 1000€ Zinserträge haben...
Wenn die Zinserträge der Tagesgeldkonten mit den Verlusten aus dem Verkauf von Aktienfonds verrechnet werden können, dürfte ja keine Nachzahlung entstehen. Der Verlustvortrag resultiert wohl aus Aktienverkäufen von vor 10 Jahren oder mehr.
Vielen Dank für die Antwort!
Gerade habe ich festgestellt, dass mir ein Fehler unterlaufen ist: im ersten Satz müsste es 2023 heißen. Also korrekt: ... wird im Jahr 2023 evtl. mehr als 1000€ Zinserträge haben...
Die Rente wurde nachträglich ab Juli 2022 gewährt und im Mai 2023 gab es die Nachzahlung für 2022. D. h. die Brutto-Rente für 18 Monate betrug ca. 12800 Euro. Netto ungefähr 11500 nach Abzug von Krankenbeitrag plus Pflegeversicherung.