Muss Rechnung vollständigen Namen enthalten?
Hallo,
ich bin selbstständig mit Kleinunternehmerregelung und mir ist beim Online-Einkauf von Materialien ein Fehler unterlaufen. Ich habe leider nicht meinem vollständigen Namen angeben als Unternehmensnamen angegeben (zwei Vornamen und ein Nachname), sondern nur meinen ersten Vornamen und mein Nachname.
Erst bei der Rechnungskontrolle ist mir dies aufgefallen. Alles andere ist in der Rechnung korrekt aufgeführt. Man kann mich anhand der Umsatzsteuernummer auch eindeutig zuordnen (Ich habe mir im Vorfeld bereits eine USt-Nummer geben lassen trotz Kleinunternehmerregelung).
Ist es zwingend erforderlich eine neue Rechnung mit meinem vollständigen Namen anzufordern? Ist das überhaupt möglich, da es sich dabei um meinen eigenen Fehler handelt?
Freue mich über Antworten.
2 Antworten
Um welche Summe geht es denn?
Unter 250,- Euro reicht eine Quittung.
Ausserdem hat @Alarm67 recht, vermutlich wird die Rechnung nie vom finanzamt geprüft.
Dann interessiert es mich auch, ob dies auch der Fall ist, wenn ich z.B. im Baumarkt Materialien unter 250 Euro einkaufe und an der Kasse eine Barzahlung tätigen würde (alles ohne Unternehmensdaten)?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)§ 33 Rechnungen über KleinbeträgeEine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- das Ausstellungsdatum,
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
und ja, das gilt für Kassenzettel im Baumarkt ebenso, wie für die Kassenzettel bei LIDL, oder Media Markt.
Sowas von Latte.
Unwahrscheinlich, dass die Rechnung überhaupt geprüft wird.
Die Summe ist deutlich unter 250 Euro. Es war ein Online-Einkauf und es wurde per Abbuchung bezahlt. Dementsprechend habe ich den Zahlungsausgang auf dem Bankkonto.
Das heißt, unter 250 Euro muss auf eine Quittung keine Unternehmensdaten vermerkt sein?