Muss Rechnung vollständigen Namen enthalten?

2 Antworten

Um welche Summe geht es denn?

Unter 250,- Euro reicht eine Quittung.

Ausserdem hat @Alarm67 recht, vermutlich wird die Rechnung nie vom finanzamt geprüft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

tanja90824 
Beitragsersteller
 10.02.2023, 10:18

Die Summe ist deutlich unter 250 Euro. Es war ein Online-Einkauf und es wurde per Abbuchung bezahlt. Dementsprechend habe ich den Zahlungsausgang auf dem Bankkonto.

Das heißt, unter 250 Euro muss auf eine Quittung keine Unternehmensdaten vermerkt sein?

tanja90824 
Beitragsersteller
 10.02.2023, 10:29
@wfwbinder

Dann interessiert es mich auch, ob dies auch der Fall ist, wenn ich z.B. im Baumarkt Materialien unter 250 Euro einkaufe und an der Kasse eine Barzahlung tätigen würde (alles ohne Unternehmensdaten)?

wfwbinder  10.02.2023, 11:42
@tanja90824

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  2. das Ausstellungsdatum,
  3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
  4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

und ja, das gilt für Kassenzettel im Baumarkt ebenso, wie für die Kassenzettel bei LIDL, oder Media Markt.

Sowas von Latte.

Unwahrscheinlich, dass die Rechnung überhaupt geprüft wird.