Grundsteuer zu hoch: Wie korrigiere ich falsche Angaben des Vorbesitzers?
Hallo,
ich habe am 01.02.2023 ein Haus gekauft. Ich sehe nun im Grundsteuerbescheid vom 28.09.2022, dass 110 qm Wohnfläche anstatt von 83 qm angegeben worden sind. Da sind offenbar nicht nur die Schrägen mit 100% berechnet sondern auch die Kellerräume und die Garage. Aber ein Einspruch gegen den Bescheid war nur einen Monat lang zulässig. Kann ich dennoch etwas tun?
4 Antworten
Durch Antrag auf berichtigende Wertfortschreibung - aber die wird nur durchgeführt, wenn der Unterschied mindestens 15.000 € beträgt, das ist bei der qm-Differenz fraglich. Da der Einheitswert aber eh nur noch bis 2024 für die Festsetzung der Grundsteuer von Belang ist und da der Unterschied gering sein dürfte:
Viel interessanter für mich wäre: Was hat die Erbengemeinschaft in die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 eingetragen? Gibt es bereits einen Bescheid, wenn ja, steht dieser unter Vorbehalt der Nachprüfung/wurde Einspruch eingelegt?
Du beantragst eine Neufestsetzung der Werte, wegen neuer Tatsachen nach § 173 AO.
Dich als Käufer trifft keine Schuld daran, dass die echten Werte zuspäte dem Finanzamt mitgeteilt werden, weil Du ja erst durch den Kauf davon erfahren hast.
Die Grundsteuer wird neu berechnet also sende einen entsprechenden Antrag mit den korrekten Werten
Wurde bei der Eigentümergemeinschaft denn fristgerecht die neue Grundsteuererklärung eingereicht ?
Lass Dir ein Duplikat geben und beziehe Dich auf die Daten zur Korrektur
Da Du ehedem verpflichtet bist / warst hinsichtlich der Neufestsetzung von Grundsteuer Auskunft über Deine Immobilie zu erteilen, sollte sich das proportional einfach lösen lassen.
Er/sie war doch "ehedem" nicht verpflichtet, Auskunft zu erteilen - FS hat das Haus doch gerade erst erworben?