Hallo,
da ich im Netz nichts dazu finden konnte hoffe ich hier Antworten zu finden.
Fall:
Person A muss an B Unterhalt für ein minderjähriges Kind zahlen, Einkommen reicht nicht aus. A ist im öffentlichen Dienst, wegen Berufsunfähigkeit berentet. Es ist Miteigentum an Bauland vorhanden, welches nicht bewohnt werden kann, da nur eine unbeheizte alte Laube drauf steht.
Anwalt von B behauptet aufgrund gesteigerter Obligensheitspflicht muss das Grundstück bzw. der Anteil verwertet werden. Auf deutsch heißt das für mich er will wohl dass es verkauft wird um den Unterhalt sicherzustellen. Person B verdient das doppelt und dreifache von Person A und lacht sich ins Fäustchen.
Was ist da zutreffend, muss das Grundstück verkauft werden? Hat der Anwalt Recht oder lehnt er sich da zu weit aus dem Fenster?
Danke und Grüße