Maklervertrag für Immobilie gekündigt, was tun, wenn Hausschlüssel nicht zurück gegeben wird?
Ein Verwandter hatte mit dem Verkauf seines Hauses einen Makler beauftragt. Dieser kümmerte sich nur spärlich um den Verkauf des Objektes, so dass der Maklervertrag bereits vor ein paar Monaten gekündigt wurde. Das Haus wurde nun privat verkauft. Der Makler hat trotz mehrfacher Aufforderung den Schlüssel nicht zurück gegeben. Dem Käufer bleibt somit nichts anderes übrig das Schloss auszuwechseln. Wer muss für diese Kosten aufkommen? Kann er rechtliche Schritte gegen den Makler einleiten?
2 Antworten
Der Makler hat in meinen Augen mit dem Fall nur indirekt zu tun, denn: der Käufer, der ja wohl direkt mit Verkäufer einen Vertrag ohne Mitwirken des Maklers geschlossen hat, kann sich nicht an den Makler halten, denn mit dem hat er ja keinen Vertrag. Hier haftet der Verwandte dem Käufer gegenüber.
Und der Verwandte wiederum kann sich an den Makler halten.
Ob nun er Makler haften muss, hängt sicherlich von den Aufforderungen ab, denn man kann auch erwarten (als Makler), dass ihm Fristen gesetzt werden und ein Schloss nicht ohne Ankündigung gewechselt wird.
Hatte mal einen ähnlichen Fall (Mieter hat sich aus dem Staub gemacht und Schlüssel "unterschlagen" - hab dann die Polizei eingeschaltet, worauf der Mieter den Schlüssel bei der Polizei abgegeben hat.
Wg. Ersatzbeschaffung Schloss wird der neue Eigentümer schlechte Karten haben wg. Fristsetzung etc.