Steuereffekt bei nachträglicher Beleihung einer fremdvermieteten Immobilie

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, so nicht. Der Abzug der Darlehnszinsen folgt der Verwendung des Geldes.

Wird also eine Immobilie beliehen, um z. B. eine Privat genutzte zu errichten, sind die Zinsen nicht abzugsfähig.

Es gibt eine, wenn auch langfristige Lösung.

Das zwei Konten Modell.

Man hat ein Konto, auf dem die Miete eingeht udn ein anderes, von dem alle Kosten gezahlt werden. die Zinsen vom Kostenkonto sind abzugsfähig, auch wenn ees später umgeschuldet wird.

Das Geld auf dem Mietkonto wird verbraucht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn "anderweitig" bedeutet, für private Zwecke, ganz sicher nicht. Wenn mit dem Darlehen steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, kannst du die Zinsen absetzen.

Es kommt also nicht auf das Beleihungsobjekt an, sondern auf die Verwendung des Darlehens.