Steuereffekt bei nachträglicher Beleihung einer fremdvermieteten Immobilie
Können Schuldzinsen bei einer fremdvermieteten Immobilie auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Immobilie zunächst vollständig selbst finanziert wurde und erst zu einem späteren Zeitpunkt beliehen wurde, um den durch die Beleihung gewährten Darlehensbetrag anderweitig zu nutzen?
2 Antworten
Nein, so nicht. Der Abzug der Darlehnszinsen folgt der Verwendung des Geldes.
Wird also eine Immobilie beliehen, um z. B. eine Privat genutzte zu errichten, sind die Zinsen nicht abzugsfähig.
Es gibt eine, wenn auch langfristige Lösung.
Das zwei Konten Modell.
Man hat ein Konto, auf dem die Miete eingeht udn ein anderes, von dem alle Kosten gezahlt werden. die Zinsen vom Kostenkonto sind abzugsfähig, auch wenn ees später umgeschuldet wird.
Das Geld auf dem Mietkonto wird verbraucht.
Wenn "anderweitig" bedeutet, für private Zwecke, ganz sicher nicht. Wenn mit dem Darlehen steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollen, kannst du die Zinsen absetzen.
Es kommt also nicht auf das Beleihungsobjekt an, sondern auf die Verwendung des Darlehens.