Maklerwechsel – zweimal zahlen?
Wir haben einem Makler, der über Monate erfolglos versucht hat, unsere Eigentumswohnung zu verkaufen, den Alleinvertretungsvertrag gekündigt.
Es ist bei ihm zwar, wie er sagt, zu einigen Gesprächen mit Interessenten (Namen wurden uns genannt), aber nie zu einer Besichtigung, geschweige denn zu einem Abschluß gekommen.
Der Auftrag wurde jetzt einem neuen Makler übergeben, die Konditionen dabei geändert, d.h. der Verkaufspreis niedriger angesetzt.
Wenn jetzt einer der „Gesprächspartner“ des früheren Maklers das neue Angebot sieht und sich zum Kauf entschließt – wie sieht es dann mit der Maklerprovision aus? Müssen wir beide Makler bezahlen (Provision von unserer Seite wurden in beiden Verträgen vereinbart) oder erhält aufgrund des gekündigten Vertrags, der geänderten Konditionen und des ausgebliebenen Erfolgs des früheren Maklers nur der neue die Provision?
1 Antwort
Nein die Provision wird nicht zweimal Fällig! Allerdings kann es schon sein dass die Vermittlungsprovision dem ersten Makler zusteht, dann steht sie aber dem zweiten Makler nicht mehr zu. Grundsätzlich sind zwei Vorraussetzungen für die Provisionspflicht erforderlich. 1. Die Nahmhaftmachung der Geschäftsgelegenheit an den Kaufinteressenten und 2. Die Verdienstlichkeit. Das heist die Vermittlungstätigkeit muss letztlich zum Abschluss geführt haben. Nun könnte es ja sein, dass der erste Makler den Interessenten Nahmhaft gemacht hat und die Verdienstliche tätigkeit des zweiten Maklers zum Abschjuss geführt hat. Dann dürfen Sie eine Vermittlungsprovision nur dann bezahlen, wenn sich die beiden Makler über eine allfällige Provisionsaufteilung einig sind. Sind sie das nicht, ist die Vermittlungsprovision gerichtlich zu hinterlegen und die Verdienstlichkeit wenn notwendig übers Gericht zu klären.