Unterschiedlich hoher Einsatz von Eigenkapital für Immobilie, Eheleute, wie sichere ich Anspruch auf volle Rückzahlung bei Verkauf?
Liebe community,
ich möchte ein Haus kaufen und investiere hier ein Eigenkapital von 200k. Meine Frau wird 30k Eigenkapital beisteuern. Die Summen sind bereits vor unserer Ehe vorhanden gewesen und somit nicht Teil der Zugewinngemeinschaft.
Wie stelle ich sicher, dass ich im Falle einer Trennung und einem Hausverkauf mein Eigenkapital in voller Höhe zurückerhalte? Ins Grundbuch wollen wir uns zu gleichen Teilen eintragen lassen. Wäre ein Passus wie ein Rückzahlungsanspruch im Kaufvertrag denkbar, der das regelt?
Der Notar sagte mir, dass dies zwar ginge, es bei einer 50/50 Grundbucheintragung aber so wäre, als hätte ich die Hälfte der Differenz von 170k (200k-30k) meiner Frau bei Hauskauf geschenkt und somit nur Anspruch auf eine direkten Rückzahlung von 85k. Das kann ich nicht nachvollziehen, wenn man im Kaufvertrag die genauen Zahlen des Anspruchs fixiert?
Ich freue mich über Meinungen, Tipps, Hilfe. Viele Grüße und Danke im voraus
3 Antworten
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ihr könntet einfach eine private Vereinbarung treffen. Zum Beispiel, dass das Eigenkapital im Falle einer Scheidung durch den , der danach das Haus übernimmt im gleichen Verhältnis , wie der Wert gestiegen ist, ersetzt wird (Beispiel: das Haus kostet nur 300.000,-, ist dann aber 500.000,- Wert, also würde die Frau dann die gleichen 10 % also 50.000,- bekommen).
Oder das aus einem Verkaufspreis ggf. eine entsprechende Entschädigung zu erfolgen hat.
Da ihr ja einen Kredit für den Restkaufpreis gemeinsamt tilgt, könnte man auch unterschiedliche Miteigentumsanteile vereinbaren.
Kaufpreis 460.000,- Eigenkapital 200 + 30 = 230' Kredit 230'
Miteigentumsanteil ca. 77/100 und der andere 23/100.
Besprecht es mit einem Berufskollegen von mir, oder einem Anwalt.
Wenn Ihr es beurkunden lassen wollt, müsst ihr zum Notar.
Wenn ihr die Methode der unterschiedlichen Anteil im Grundbuch wählt, wird es ohnehin in den Kaufvertrag aufgenommen.
Für die andere Vereinbarung habe ich den Tipp gegeben, da reicht eine Formulierungshilfe vom Steuerberater, oder Anwalt.
macht doch einfach noch einen Ehevertrag
Nachträglicher Ehevertrag
Klassischerweise wird ein Ehevertrag VOR der Hochzeit – also zu Beginn der Ehe – geschlossen. Er kann aber problemlos auch noch zu einem beliebigen Zeitpunkt WÄHREND der laufenden Ehe – mithin nachträglich – zwischen den Ehepartnern vereinbart werden.
Hallo Schubert610,
einen Ehevertrag haben wir vorher abgeschlossen. Eine Vermögensaufstellung von vor der Ehe existiert also. Allerdings steht im Ehevertrag, dass dieses Vermögen separat von dem Vermögen nach Eheschließung aufzubewahren ist, sprich ein separates Konto o.ä. Was im Falle einer Investition in eine gemeinsame Immobilie passiert, wo sich die Vermögenswerte vermischen, ist nicht definiert. Man könnte es ergänzen...?
Treehouse
Lösung: Grundstückserwerb in Bruchteilen: er 87/100, sie 13/100.
Hallo wfwbinder,
vielen Dank für die Antwort und die Vorschläge. Meinen Sie mit einer privaten Vereinbarung eine schriftliche Fixierung zwischen meiner Frau und mir ohne Notar/Anwalt? Ich frage mich, wie rechtskräftig das im Ernstfall ist oder ob es nur dann ganz sicher ist, wenn man solch eine Vereinbarung offiziell über einen Notar/Anwalt aufsetzen lässt?