Liebe community,

ich möchte ein Haus kaufen und investiere hier ein Eigenkapital von 200k. Meine Frau wird 30k Eigenkapital beisteuern. Die Summen sind bereits vor unserer Ehe vorhanden gewesen und somit nicht Teil der Zugewinngemeinschaft.

Wie stelle ich sicher, dass ich im Falle einer Trennung und einem Hausverkauf mein Eigenkapital in voller Höhe zurückerhalte? Ins Grundbuch wollen wir uns zu gleichen Teilen eintragen lassen. Wäre ein Passus wie ein Rückzahlungsanspruch im Kaufvertrag denkbar, der das regelt?
Der Notar sagte mir, dass dies zwar ginge, es bei einer 50/50 Grundbucheintragung aber so wäre, als hätte ich die Hälfte der Differenz von 170k (200k-30k) meiner Frau bei Hauskauf geschenkt und somit nur Anspruch auf eine direkten Rückzahlung von 85k. Das kann ich nicht nachvollziehen, wenn man im Kaufvertrag die genauen Zahlen des Anspruchs fixiert?

Ich freue mich über Meinungen, Tipps, Hilfe. Viele Grüße und Danke im voraus