Angenommen Jemand geht gewerbemäßig der Bettelei nach also täglich mehrere Stunden und mit Gewinnabsicht.Ist er dann steuerpflichtig?
Er nimmt ja nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil also bietet weder eine Leistung noch Güter an. Ausserdem fällt Betteln ,meines Wissens, nicht unter eine der 7 Einkunftsarten,
Wenn ja,welche Steuern muss er dann bezahlen? Gewerbesteuer? Einkommenssteuer?
Oder schließt die Tatsache dass man nicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt eine steuerpflicht in diesem Fall aus?
Alles unter der Annahme er kommt über die geltenden Freibeträge.