Wohnsitz in Deutschland, Wohnung in Schweden verkaufen - wann fallen Steuern an?
Ich habe 4 Jahre in Schweden gelebt und dort in einer gekauften Wohnung gewohnt. Seit 3 Jahren bin ich nun in Deutschland wohnhaft, die Wohnung in Schweden wird vermietet. Wie verhält es sich steuerlich wenn diese Wohnung verkauft wird?
Wäre die Wohnung in Deutschland, könnte man sie ja in ca 3 Jahren (also insgesamt 10 Jahre nach Erwerb) steuerfrei verkaufen (keine Spekulationssteuer).
Gilt denn dasselbe für eine Immobilie im Ausland? Oder gelten dann spezielle steuerliche Regelungen des Landes in der die Immobilie steht?
4 Antworten
Generell gilt in Schweden :
Differenz zwischen deinem Kaufpreis und deinem späteren Erlös beim Verkauf gilt als Gewinn und ist zu versteuern. Über den aktuellen Satz bin ich nicht im Bilde.
Du dürftest eine person/organisationsnummer in deiner jährlichen deklaration vorfinden. Diese nutzt man beim Verkauf deiner Wohnung (bostadsrätt?) unmittelbar.
Beispiel : Du erwirbst für 500K Kronen im Jahr 2005 eine Wohnung und veräußerst diese 2018 für 800K Kronen. Dein zu versteuernder Gewinn : 300K Kronen.
Völlig unerheblich ist dabei der Zeitraum in dem Du die Immobilie besessen hast. 10 Tage, 10 Monate, 20 Jahre. Gewinn ist Gewinn und ist zu versteuern. Kannst Du mit Handwerkerrechnungen, Materialrechnungen, Bilder o.Ä. deinen Invest in die Immobilie belegen, wird das mindernd anerkannt.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen underhåll und grundförbättring. Also Unterhalt/Renovierung (nur 5Jahre rückwirkend) und grundförbättring (maßgebliche Umbauten/ Erweiterungen (Wintergarten/Garage etc.)
Vieleicht was für den Googleübersetzer mit passendem Link vom schwedischen Finanzamt
Lycka till
Underlag som styrker yrkade avdrag behöver endast skickas in till Skatteverket om en handläggare begär det i samband med handläggningen av inkomstdeklarationen.
När det gäller avdrag för förbättringsutgifter, görs det en skillnad mellan grundförbättringar och förbättrande reparationer och underhåll. För småhus är 1952 det tidigaste året som du får ta med utgifter för grundförbättringar. Utgifter för reparationer och underhåll får bara dras av om du har haft dem under året du säljer eller de fem föregående åren.
Mer information om grundförbättringar och förbättrande reparationer och underhåll hittar du på länken bifogad nedan.
Wie Schweden dies versteuert, weiß ich nicht, aber ich weiß eines:
Oder gelten dann spezielle steuerliche Regelungen des Landes in der die Immobilie steht?
...nämlich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der deutsche Staat die anderen 194 Staaten der Erde bei der Besteuerung danach befragt, was die jeweils in ihre Gesetze geschrieben haben.
Es gilt in diesem Falle das Recht des Staates in dem sich die Immobilie befindet, also von Schweden.
Da mein Schwedisch etwas eingerostet ist zitiere ich dazu eine Sekundärquelle:
https://sweforum.schwedenstube.de/viewtopic.php?t=31426
Mit anderen Worten: Ist steuerpflichtig.
Näheres weiß ein im schwedischen Recht kundiger Steuerberater.
Ich hatte eher den Eindruck, es geht darum, ob überhaupt Steuern zu zahlen sind. Aber wie dem auch sei: Der Steuerberater hilft weiter.
Kann auch sein, allerdings bezweifle ich, dass der Fragesteller auf die Idee kommt, dass der Verkauf in Schweden zu versteuern sei. Was jedoch der Fall sein könnte.
Danke für die Antworten! Komplizierter als ich gedacht habe. Es ist ja so: Wäre ich immer noch in Schweden und dort auch steuerpflichtig so würde ich es nach schwedischen Gesetzen versteuern (dort gibt es auch keine Spekulationsfrist, dass heisst es muss immer der gesamte Gewinn versteuert werden egal). In Deutschland gibt es ja aber die Regel dass nach 10 Jahren der Gewinn beim Immobilienkauf nicht versteuert werden muss. Wenn ich aber nun in Deutschland lebe und steuerpflichtig bin, die Immobilie aber in Schweden steht, was gilt dann... Hmmm
Hier ist ein Fall der in der Grundkonstellation vergleichbar ist:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauf-Inlandsimmobilie-wenn-Wohnsitz-im-Ausland--f350024.html
Da gilt das Recht des Landes in dem sich die Immobilie befindet.
Ob das auch für Deinen Fall gilt kann Dir eigentlich nur ein versierter Steuerberater sagen der Kenntnis sowohl vom schwedischen Steuerrecht wie von etwaigen zwischenstaatlichen Abkommen hat.
Frage das am besten einmal einen Notar in Schweden!
Ich glaube, der Fragesteller meint hier, wie wohl Deutschland den Sachverhalt steuerlich behandeln wird.