Kaufpreisabtretung Immobilie an Verkäufer
Wir haben ein EFH gekauft, welches erst Anfang nächsten Jahres frei wird, da der jetzige Eigentümer neu baut. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch erst der KP fällig. Nun möchte der Verkäufer von uns bzw. der finanzierenden Bank eine KP-Abtretung für seine Zwischenfinanzierung haben. Hierzu haben wir 2 Fragen:
Wir haben noch gar keine Finanzierung, somit kann die finanzierende Bank auch nichts abtreten. Kann nicht auch der Kaufvertrag ansich abgetreten werden, z.B. dahingehend, das wir die betreffende Summe nicht an den Verkäufer sondern direkt an dessen Bank/Bauträger bezahlen?
Entstehen uns hieraus irgendwelche Nachteile/Risiken? (Gemäß KV soll das Geld direkt auf das Konto des Eigentümers gezahlt werden)
Vielen Dank vorab!
1 Antwort
Das ist alles eine Frage der Formulierung. Abtreten kann man auch noch nicht fällige Ansprüche. Nur sollte der Fälligkeitstermin -so wie er im Kaufvertrag steht- mit in die Abtretungserklärung aufgenommen werden. Damit insofern bei Dir kein Mißverständnis entsteht: Es ist nicht möglich eine nicht fällige Forderung durch das Unterlassen solcher Formulierungen fällig zu machen. Nur bewahrt es Dich davor, mit dem Abtretungsempfänger dereinst über diese Dinge streiten zu müssen.
Und zur ersten Deiner Fragen sei angemerkt, dass das Bestehen einer Forderung nichts mit der Finanzierung zu tun hat. Die Kaufpreisforderung ist schon mit dem Abschluß des Kaufvertrags entstanden und die jetzige Aktion soll nur verhindern, dass der Verkäufer des Hauses das an ihn gezahlte Geld nicht weiter leitet.