Wann fällt Spanulationssteuer an?
Hallo,
Ich und meine Frau haben 2017 eine Immobilie mit 2000m2 Grundstück gekauft.
Auf dem Grundstück steht ein altes Fachwerkhaus und eine Scheune.
Da das Fachwerkhaus nicht bewohnbar ist und eine Sanierung nicht rentabel, haben wir uns entschieden die Scheune als Wohnhaus auszubauen (Nutzungsänderung).
Die Kosten belaufen sich auf ca. 650.000€. 550.000€ sind davon in der Grundschuld eingetragen.
Wir haben ein Interessent für das alte Fachwerkhaus mit ca 250m2 Grundstück, Verkaufspreis wären 200.000€ und Ende des Jahres würden wir die umgebaute Scheune verkaufen wollen (ca. 1.000.000€).
Nun meine Frage:
Wenn das Grundstück jetzt geteilt wird, und wir das Fachwerkhaus verkaufen, fallen Spekulationssteuer an?
Wenn im Anschluss an den Verkauf des Fachwerkhauses, die umgebaute Scheune (nun Wohnhaus/Neubau) verkauft wird, fallen dann Spekulationssteuer an oder muss alles zusammen verkauft werden um Spekulationssteuerfrei zu verkaufen?
Wir bewohnen das Haus/umgebaute Scheune seit März 2017.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Stefan M.
1 Antwort
Ich kann Dich beruhigen, es fällt keine Spekulationssteuer an. Die gibt es nämlich gar nicht. Google mal "Spekulationssteuergesetz"
Aber alles was Du bezüglich Fachwerkhaus beschreibst fällt unter den Begriff "privates Veräußerungsgeschäft." Geregelt in § 23 EStG.
Wer ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft muss den Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen.
Nur die Scheune ist wegen der Eigennutzung davon ausgenommen, wobei noch zu sehen ist, wie die Anschaffungskosten zu Teilen sind zwischen Grundstück + Fachwerkhaus und Grundstück + Scheune, weil dafür der Sachverhalt zuwenige Angaben enthält.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.